Das Ende einer Betreuung durch den Tod des betreuten Menschen wird als selbstverständlich angenommen; die Nachlasspflege ist vom Gesetzgeber den Nachlassverfahren zugeordnet. Aber warum sollte die Betreuung mit dem Tod […]
Das Ende einer Betreuung durch den Tod des betreuten Menschen wird als selbstverständlich angenommen; die Nachlasspflege ist vom Gesetzgeber den Nachlassverfahren zugeordnet. Aber warum sollte die Betreuung mit dem Tod […]