Für Beschäftigte gilt das Arbeitsschutzgesetz. Gefährdungsbeurteilungen physischer und psychischer Art sind hiernach von den Arbeitgeber*innen regelhaft durchzuführen, um Gefährdungen zu ergründen und Maßnahmen zur Beseitigung zu ergreifen. Schulleitungsmitglieder finden hierbei […]
