Seit zwei Jahren ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft: Arbeitgeber müssen seitdem bei versicherungsförmigen Neuabschlüssen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) verpflichtend einen Arbeitgeberzuschuss zur bAV in Höhe von 15% zahlen. […]
