Das Gebäudeenergiegesetz
Wer ein Haus baut oder eine bestehende Immobilie kauft, muss die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beachten. Das GEG legt fest, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Neubauten und Bestandsimmobilien erfüllen müssen. Nach Erwerb einer Immobilie haben die Besitzer zwei Jahre Zeit, eventuell nötige Maßnahmen zur Einhaltung des GEG umzusetzen. Zudem regelt das GEG z. B. die Verwendung von Energieausweisen. Ende 2020 in Kraft getreten, wartet die nächste Änderung laut ARAG Experten zum 1. Januar 2023 auf neue Wohngebäude: Der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf wird von 75 auf 55 Prozent reduziert. Das heißt, dass der komplette Energieverbrauch eines Neubaus inklusive Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung etc. nicht höher als 55 Prozent eines entsprechenden Referenzgebäudes sein darf.
Viel Luft nach oben
Wohnhäuser verschlingen viel Energie: 39 Prozent des Energieverbrauchs von Gebäuden entfällt auf Ein- und Zweifamilienhäuser, gefolgt von Mehrfamilienhäusern, die laut Deutscher Energieagentur dena rund 24 Prozent nutzen. Dabei wurden über 60 Prozent der Gebäude hierzulande vor 1979 gebaut, bevor die erste Wärmeschutzverordnung in Kraft getreten ist. Die Folge: Sie verbrauchen bis zu fünf Mal mehr Energie als Neubauten, die nach der Jahrtausendwende errichtet wurden. Die Gebäude sind schlecht isoliert und mit ineffizienten, überdimensionierten Heizungsanlagen ausgestattet. Das Energieeinsparpotenzial ist also hoch.
Beratung vom Fachmann
Egal, welche Sanierungsmaßnahme wann und mit welcher Eigenleistung ansteht: Bevor Sanierungswillige zur Tat schreiten, raten die ARAG Experten zu einer ausführlichen Energieberatung. Dabei wird – unter anderem mit Hilfe einer Wärmekamera – der aktuelle Zustand des Gebäudes analysiert, es werden Energiespar- und Optimierungspotenziale sowie Fördermöglichkeiten vom Fachmann erklärt. Die Beratung kostet bei Ein- und Zweifamilienhäusern etwa 1.700 Euro und wird mit bis zu 80 Prozent gefördert. Die Förderung wird an der Energieberater ausgezahlt, der jedoch verpflichtet ist, den Zuschuss mit dem Beraterhonorar zu verrechnen.
Dämmung sticht Heizung
Bis zu 35 Prozent der erzeugten Wärme verliert ein Altbau über nicht gedämmte Außenwände, weitere 20 Prozent über das Dach und etwa 15 Prozent über alte Fenster. Wer sein Gebäude energetisch sanieren möchte, sollte daher laut ARAG Experten mit der Dämmung beginnen, denn wo es gut gedämmt ist, entweicht wenig Energie nach außen. Auf diese Weise kann rund 40 Prozent des Energieverlustes reduziert werden. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Dämmmaßnahmen an der Fassade sogar verpflichtend sind, wenn mehr als zehn Prozent der Fassade erneuert werden. Eine pauschale Dämmpflicht gilt auch für Dächer und oberste Geschossdecken, die noch ungedämmt sind.
Während Fassaden, Dächer und Innenwände unbedingt von einem Fachmann gedämmt werden sollten, können handwerklich geschickte Immobilienbesitzer die Dämmung der obersten Geschoss- und Kellerdecke selbst übernehmen. Entsprechende Dämmplatten gibt es schon ab etwa fünf Euro pro Quadratmeter im Fachhandel. Ein Tipp der ARAG Experten: Wer Rollladenkästen hat, sollte hier die Dämmung überprüfen. Meist besteht der in der Wand verbaute Kasten aus dünnem Holz, so dass viel Wärme verloren geht. Mit etwas Geschick können entsprechende Dämmplatten ohne fremde Hilfe angebracht werden.
Fenster erneuern
Laut Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gehören alte Fenster zu den größten Schwachstellen bei Energiebilanz und Wärmeschutz; hier gehen bis zu 20 Prozent der Raumwärme verloren. Da Fenster ständig der Witterung und Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, raten die ARAG Experten – je nach Rahmen – zu einem Austausch nach spätestens 30 Jahren. Doch die Investition lohnt sich gleich doppelt, da moderne Fenster einen besseren Einbruchs- und Lärmschutz bieten.
Neue Heizungsanlage
Laut ARAG Experten gilt für Heizungsanlagen, die 1991 oder früher eingebaut wurden, eine Austauschpflicht (GEG, Paragraf 72). Von dieser Pflicht befreit sind Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die ihre Immobilie seit 1. Februar 2002 selbst bewohnen. Aber auch deutlich weniger betagte Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, arbeiten in der Regel ineffizient, sind meist größer als nötig und verbrauchen deutlich mehr als eine moderne Heizung. Ein Heizungstausch kann daher durchaus lohnenswert sein. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass seit 2021 nur noch Fördermittel für den Einbau einer Hybrid- oder Umweltheizung bewilligt werden. Für neue Öl- und Gasheizungen gibt es keinerlei Zuschüsse oder Darlehen mehr. Wer aber einen Teil des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Quellen deckt, erhält – je nach neuer Heizungsart – Förderungen von bis zu 40 Prozent .
Wer nicht gleich die ganze Heizung ersetzen, sondern die bestehende Anlage optimieren möchte – z. B. durch den Austausch der Pumpe, das Dämmen von Rohrleitungen oder den Austausch von Heizkörpern – kann laut ARAG Experten unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent der Kosten hoffen. So muss die Heizung beispielsweise älter als zwei Jahre sein und es muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden, um zu prüfen, ob sich die Wärme gleichmäßig im Haus verteilt.
Übrigens: Seit 1. Oktober gilt die zweite Verordnung des Energiesicherungsgesetzes, die unter anderem für alle Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen relevant ist: Innerhalb der nächsten zwei Jahre sind sie verpflichtet, einen Heizungscheck durchzuführen. Das kann im Rahmen der regelmäßigen Kehr- und Überprüfungstätigkeiten stattfinden. Ineffiziente Erdgasheizungen müssen optimiert oder – wenn nötig – sogar ausgetauscht werden.
Wie viel Geld gibt es wo?
Ob Eigentümer, Mieter oder Pächter – alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern, werden laut ARAG Experten gefördert. Und Fördertöpfe gibt es durchaus viele. Neben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sanierungswillige bei der bundeseigenen Förderbank KfW Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen beantragen. Auch Kommunen und Stadtwerke unterstützen energetische Sanierungsmaßnahmen. Für einen ersten Überblick über Förderangebote raten die ARAG Experten zum Förderwegweiser Energieeffizienz der Bundesregierung. Der Antrag auf Fördermittel sollte unbedingt vor der Beauftragung von Bauunternehmen und Handwerksbetriebe durch einen Energieberater gestellt werden. Ein Tipp der ARAG Experten: Seit 2020 sind bis zu 20 Prozent der Kosten für eine energetische Sanierung von der Steuer absetzbar, wenn es keine Förderung gab.
Als Vermieter energetisch sanieren
Werden Fassaden gedämmt, Fenster erneuert oder eine neue Heizung eingebaut, kann das erhebliche bauliche Maßnahmen nach sich ziehen, von denen Mieter in ihrer Wohnqualität betroffen sein können. Daher weisen die ARAG Experten darauf hin, dass solche Bauarbeiten mindestens drei Monate vorher angekündigt werden müssen. Mieter müssen über Art und Umfang, den Zeitraum sowie eventuelle Mieterhöhungen oder eine mögliche Änderung der Betriebskosten informiert werden. Mieter haben in dem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des übernächsten Monats. Vermieter dürfen die jährliche Miete um acht Prozent der Sanierungskosten erhöhen. Wehren können sich Mieter gegen energetische Sanierungsmaßnahmen kaum. Werden z. B. Heizung oder Fenster nicht gerade im Winter ausgetauscht und sind die Kosten für die Sanierung und damit die Mieterhöhung nachvollziehbar und im üblichen Rahmen, bleibt nur der Auszug.
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