MhM-Syndikusrechtsanwälte Michelson und Rosemann prüfen ab sofort bei der Verbraucherzentrale den Energieverbrauch und die geforderten Preise auf Plausibilität. Bei Anhaltspunkten eines überdurchschnittlichen Verbrauchs, bei überhöhten Rechnungen oder in Härtefällen werden Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt. Das von der Behörde für Umwelt und Energie finanzierte Beratungsangebot ist für Hamburger:innen kostenlos.
"Für immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher stellen die Preissteigerungen für Energie eine enorme Herausforderung dar. Sie wollen daher wissen, ob die Rechnungsbeträge, die sie zahlen sollen, korrekt sind", erläutert Michael Knobloch, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg. „Wir freuen uns, in der großen Unsicherheit Verbraucher:innen eine erste Orientierung geben zu können,“ so Sylvia Sonnemann, MhM-Geschäftsführerin.
Das Beratungsangebot ist auf 20 Minuten angesetzt und gilt sowohl für Verbraucher:innen, die selbst einen Vertrag mit einem Energieversorger geschlossen haben, als auch für Mieter:innen, die von ihrer Hausverwaltung im Jahr 2022 eine Abrechnung über die Energiekosten erhalten. Für die Beratungsgespräche müssen vorab online oder telefonisch Termine bei der Verbraucherzentrale vereinbart werden. Ab Montag, den 17.10.2022, werden Terminvereinbarungen möglich sein, wir bieten die ersten Beratungen am 20.10.2022 an.
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