»Abschiebungshaftanstalten sind kein rechtsfreier Raum. Ein Recht auf Pflichtverteidigung in Abschiebungshaftverfahren, wie es bei der Strafhaft schon lange der Fall ist, würde dazu beitragen, solche Rechtsbrüche zu verhindern«, erklärt Sophia Eckert, Asyl- und Migrationsexpertin von terre des hommes.
Daneben sollte auch Abschiebungshaft bei Minderjährigen endlich gesetzlich verboten werden. Dies empfahl auch der UN-Kinderrechtsausschuss in seiner im September vorgelegten Bewertung des Standes der Kinderrechte in Deutschland. »Der Kinderrechtsausschuss hat deutlich gemacht, dass es in Deutschland ein absolutes Verbot der Inhaftierung von Minderjährigen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus oder dem ihrer Eltern geben muss und Familientrennungen im Kontext von Rückkehr zu verhindern sind. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich bei der Umsetzung des Koalitionsvertrags an diese Vorgaben hält«, so Sophia Eckert.
Auch in anderen Bereichen stärkt der UN-Kinderrechtsausschuss die Rechte von Kindern. Der Ausschuss hat die Bundesregierung einmal mehr aufgefordert, in allen Verfahren, die Kinder betreffen, ihre Interessen und Bedürfnisse zu wahren. Dies betrifft sowohl die Rechte von Flüchtlingskindern wie auch beispielsweise die Verankerung des Rechtes auf eine gesunde Umwelt für alle Kinder in der deutschen Gesetzgebung und den Verzicht auf die Rekrutierung von freiwilligen Minderjährigen für die Bundeswehr.
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