Vorschläge zur Energiepreisbremse können die Insolvenzgefahr der Krankenhäuser nicht bremsen

Die heutigen Vorschläge der Expertenkommission werden absehbar zu keiner spürbaren Entlastung der Krankenhäuser führen. „Wie zu erwarten, gab es von der Kommission keine Vorschläge, die die besondere Lage der Krankenhäuser betreffen. Zwei Drittel der ungedeckten Kostensteigerungen in Milliardenhöhe sind durch die exorbitant gestiegenen Preise für Medizinprodukte, Arzneimittel, Lebensmittel und Dienstleistungen jenseits der Energiekosten entstanden. Die Vorschläge der Kommission bringen möglicherweise im kommenden Jahr eine gewisse Entlastung für einige Kliniken bei den Energiekosten. Das kann aber weder die aktuelle Insolvenzgefahr bannen noch gelingt es damit den Krankenhäusern flächendeckend aus den roten Zahlen zu kommen“ resümiert der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft Dr. Gerald Gaß in einer ersten Reaktion auf den Bericht der Expertenkommission.

In diesem Jahr müssen die Krankenhäuser gut drei Milliarden Euro und im nächsten Jahr über fünf Milliarden Euro an nicht refinanzierten Sachkostensteigerungen jenseits der Energiekosten verkraften. Die ungedeckten Energiekostensteigerungen belaufen sich nach den Berechnungen der DKG im Jahr 2022 auf 1,6 Milliarden und im Jahr 2023 auf über vier Milliarden Euro. „Unsere Finanzierungslücke bei Sachkosten und Energie summiert sich auf rund 15 Milliarden Euro in 2022 und 2023. Die von der Expertenkommission entwickelte Gaspreisbremse wird für die Krankenhäuser deshalb auch keine spürbare Entlastung bringen“, erläuterte Gerald Gaß

„Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz aus der vergangenen Woche war absehbar untauglich. Jetzt darf nicht noch mehr wertvolle Zeit verstreichen. Die Politik muss erkennen, dass sie das Problem nicht weiter aufschieben kann. Sie muss handeln, wenn sie die Schließung von zahlreichen Krankenhäusern aufgrund dieser wirtschaftlichen Notlage verhindern will. Ein allgemeiner Gaspreisdeckel im März 2023 ist keine adäquate Hilfe. Wir brauchen einen sofort wirksamen Inflationsausgleich, der dafür sorgt, dass Liquidität in die Häuser kommt, damit die Krankenhäuser ihre Rechnungen sowie Löhne und Gehälter zahlen können“, forderte der Vorstandsvorsitzende der DKG.

Angesichts der prekären Lage wird die DKG sich in dieser Woche im Rahmen einer außerordentlichen Präsidiumssitzung mit der Frage befassen, wie die Krankenhäuser in dieser prekären Lage noch reagieren können. „Wir sind uns der Verantwortung für die Patientinnen und Patienten absolut bewusst, und deshalb suchen wir auch nach geeigneten Schritten, um die Schließung von Krankenhäusern zu verhindern“, kündigte Dr. Gaß an. 

Über den Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.903 Krankenhäuser versorgen jährlich 17 Millionen stationäre Patienten (2020) und rund 19 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 122 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Wegelystraße 3
10623 Berlin
Telefon: +49 (30) 39801-0
Telefax: +49 (30) 39801-3021
http://www.dkgev.de

Ansprechpartner:
Dr. Jörn Wegner
Pressestelle
Telefon: +49 (30) 39801-1023
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Holger Mages
Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 39801-1022
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Rike Stähler
Telefon: +49 (30) 39801-1024
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Joachim Odenbach
Telefon: +49 (30) 39801-1020
Fax: +49 (30) 39801-3021
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Banu Öztürk
Telefon: +49 (30) 39801-1025
Fax: +49 (30) 39801-3021
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel