Die Erhöhung des Mindestlohns könne zwar die anhaltend hohe Inflation etwas abfedern, aber weitere Entlastungen seien notwendig, so Zeitler. Deshalb begrüße die NGG die Einigung in der Regierungskoalition auf die Gas- und Strompreisbremse mit einem Umfang von 200 Milliarden Euro.
Der NGG-Vorsitzende wies ausdrücklich auch darauf hin, dass die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns vor dem Angriff Russlands auf die Ukraine und vor den Belastungen durch die Inflation beschlossen wurde und nicht zum Entlastungspaket der Bundesregierung gehöre. Deshalb sei es notwendig, dass der gesetzliche Mindestlohn weiterhin kräftig steige.
Zeitler mahnte an, dass die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns weiter verbessert werden müsse, denn viele erhielten den gesetzlichen Mindestlohn nicht, obwohl sie einen Anspruch darauf hätten: „Notwendig ist es, dass die Bundesregierung jetzt auch – wie angekündigt und vom Bundesarbeitsgericht jüngst bekräftigt – die elektronische manipulationssichere Erfassung der Arbeitszeit auf den Weg bringt. Nur dann kann er letztlich auch wirksam durchgesetzt werden.“
Bereits die Ankündigung der Erhöhung des Mindestlohns hat sich positiv auf das Lohngefüge ausgewirkt. Überall, wo die NGG neue Tarifverträge verhandelt hat, liegt der Einstiegslohn oberhalb von 12 Euro, beispielsweise im Hotel- und Gaststättengewerbe, aber auch in der ostdeutschen Milchindustrie, so der NGG-Vorsitzende. „Wir haben im Gastgewerbe fast flächendeckend neue Tarifverträge mit Einstiegslöhnen oberhalb des Mindestlohns von 12 Euro pro Stunde und kräftigen Steigerungen in allen Entgeltstufen abgeschlossen.“
Dies zeige, dass es gute Löhne nur mit Tarifvertrag gebe. „Deshalb muss die Tarifbindung – vor allem in den ostdeutschen Bundesländern – gestärkt werden“, so der NGG-Vorsitzende.
*IAB-Kurzbericht 12/2022
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