Besonders, wenn höhere Rechnungen angefallen sind und in der Regel innerhalb von 14 Tagen durch die Beamtin/den Beamten beglichen werden müssen, schlagen weit längere Bearbeitungszeiten der Beihilfestellen und Versicherungen stark ins Kontor – und das in wirtschaftlich und finanziell für alle schwierigen Zeiten.
22 Arbeitstage und damit mehr als vier Wochen dauert es im Durchschnitt aktuell, bis die Beihilfestelle des Landes beim Landesamt für Finanzen einen Beihilfeantrag und damit die grundsätzliche Erstattung der Hälfte anerkennungsfähiger Rechnungsbeträge bearbeitet hat – bundesweit gehört Rheinland-Pfalz damit zu den Schlusslichtern. Beihilfeberechtigte sind bei jeder Rechnung über Krankheitskosten gezwungen, in Vorleistung zu gehen. Während das Finanzministerium angibt, dass Rechnungen von über 5.000 Euro prioritär bearbeitet würden, heißt es auf Nachfrage auf der Sachbearbeitungsebene, dass allein nach Eingangsdatum der ‚Berg‘ der Anträge abgearbeitet werde. Insbesondere bei chronisch Kranken und Operationen kommen zumeist Rechnungen von verschiedenen Laboren und Ärzten zusammen, sodass das Gesamtvolumen zwar die Summe von 5.000 Euro überschreiten mag, aber die Einzelrechnungen jeweils darunter liegen – so oder so fühlen sich die Betroffenen von ihrem Arbeitgeber alleingelassen.
Der dbb rheinland-pfalz sieht hier das beamtenrechtliche Fürsorgeprinzip eklatant verletzt, was die Beihilfezahlung anbelangt. Wenn sich insbesondere Angehörige unterer und mittlerer Besoldungsgruppen, junge Familien mit Kindern, chronisch Kranke und Betroffene komplizierter und damit teurer Behandlungen überlegen müssen, ob sie angesichts der persönlichen Kreditlinie, der eigenen Rücklagensituation und der galoppierenden Teuerung überhaupt zum Arzt oder in Behandlung gehen, dann wird dieses Prinzip pervertiert.
Dabei arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitenden in den Beihilfestellen an der Belastungsgrenze, um die Bearbeitungszeiten zu verringern. Es mangelt schlicht an einer ausreichenden Personalausstattung, um die Bearbeitungszeit und die Rechnungsaufforderungen in Einklang zu bringen.
Der dbb rheinland-pfalz fordert mehr Stellen in der Bearbeitung der Beihilfe und eine Abschlagszahlung von 80 Prozent, sobald die Bearbeitungszeit vierzehn Tage überschreitet.
dbb Landesvorsitzende Lilli Lenz: „Die Beihilfeberechtigten haben einen Anspruch darauf, dass es besser klappt. Sie dürfen nicht alleingelassen werden mit der Bürde des Zahlungsdrucks oder Überziehungszinsen.“
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