Der DBfK hatte bereits zum Referentenentwurf des Gesetzes Stellung bezogen und deutliche Nachbesserungen gefordert. Die PPR 2.0 ist ein Instrument, mit dem mittelfristig eine ausreichende Personalausstattung auf allen bettenführenden Stationen erreicht werden soll. „Die schnelle und konsequente Einführung wäre ein wichtiges Signal in die Berufsgruppe, dass ihre Not verstanden wird, außerdem eine klare Entscheidung für eine bessere Qualität der Versorgung“, erläutert Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK.
Statt nachzubessern hat das Gesundheitsministerium aber den Entwurf noch weiter geschwächt, in dem die Umsetzung der PPR 2.0 nun auch noch mit dem Finanzministerium abgestimmt werden muss.
„Es ist neu, dass der Finanzminister ein Mitspracherecht in Fragen der pflegerischen Versorgung erhält“, konstatiert Bienstein. „Für uns stellt sich die Frage, ob der Bundesgesundheitsminister hier die Verantwortung für eine gute und sichere pflegerische Versorgung abgeben will.“
Der DBfK befürchtet, dass Verbesserungen für professionell Pflegende mit dem Totschlagargument Geldmangel geopfert werden. Das sei ein weiterer Affront gegen die beruflich Pflegenden, durch den man eine weitere Verschärfung des Personalmangels in Kauf nehme. „Der Ernst der Lage scheint immer noch nicht angekommen zu sein: Zu wenig Personal heißt, dass Menschen gefährdet sind, weil Wichtiges nicht gemacht werden kann, Vitalwerte und Medikationen nicht ausreichend überwacht werden können, Überlastung zu Fehlern und weiteren Komplikationen wie Druckgeschwüren führt. Dass eine pflegerische Versorgung mit Würde als erstes unter den Tisch fällt, muss dabei auch allen klar sein“, so Bienstein.
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