„Die Regelsatzanpassung hinkt bereits jetzt den aktuellen Kostensteigerungen hinterher. Es ist zwar ein großer Fortschritt, dass zukünftig die voraussichtliche Preisentwicklung im Laufe des Jahres Maßstab für die jährliche Anpassung im Januar sein soll. Bisher wurde mit Blick nach hinten angepasst. Allerdings darf es bei der Umstellung keine Lücke geben. Die rückwirkende Anpassung auf Grund der Preisentwicklung 2022 darf nicht ausfallen, sondern muss ebenfalls nachvollzogen werden. Damit wären im Januar nicht 52 Euro, sondern rund 100 Euro mehr im Monat nötig.“
Loheide zufolge reicht es nicht aus, die jährliche Inflations-Anpassung der Regelsätze zu verändern: „Auch die Berechnungsmethode für das Existenzminimum muss der Realität angepasst werden. Für Erwachsene liegt der Regelsatz wegen unsachgemäßer Abzüge derzeit mindestens um 180 Euro und für Kindern um über 70 Euro zu niedrig. Die bisherige Berechnungsmethode muss mit dem neuen Bürgergeld ebenfalls korrigiert werden. Maßstab muss der tatsächliche Bedarf der Menschen sein.“
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