Hintergrund
In Deutschland sind Arbeitgebende dazu verpflichtet, die Erste Hilfe am Arbeitsplatz sicherzustellen. Dazu müssen sie Mittel und Einrichtungen bereithalten und entsprechend unterwiesene Personen benennen. "Die meisten Unternehmen und Einrichtungen lassen hierzu eigene Beschäftigte zu Ersthelfenden ausbilden", sagt Dr. Isabella Marx, Fachbereichsleiterin Erste Hilfe bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. "Die gesetzliche Unfallversicherung fördert dies, indem sie die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs übernimmt."
In Betrieben und Einrichtungen muss bei 2 bis 20 anwesenden Arbeitnehmenden mindestens eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer zur Verfügung stehen. Auch für andere gesetzlich unfallversicherte Personen – zum Beispiel Schülerinnen und Schüler – muss dies gewährleistet sein. In größeren Unternehmen oder Einrichtungen muss ein fester Prozentsatz an Ersthelfenden vorhanden sein. Dieser richtet sich nach der jeweiligen Branche.
"Seit in vielen Unternehmen zunehmend hybrid gearbeitet wird – im Büro oder im Homeoffice – erhalten wir Anfragen, wie sich das auf die betriebliche Erste Hilfe auswirkt", so Marx. Die Antwort sei im Grunde einfach. "Die Zahl der nötigen Ersthelfenden richtet sich nach der Zahl der anwesenden Beschäftigten, nicht nach der Gesamtzahl der Mitarbeitenden. An Tagen, an denen viele Beschäftigte im Homeoffice arbeiten, müssen daher auch weniger Ersthelfende im Betrieb sein als an Tagen, an denen viele Mitarbeitende in die Firma kommen." Die Expertin empfiehlt Unternehmen dennoch, etwas über Bedarf ausbilden zu lassen. "Ein bisschen Netz und doppelten Boden zu haben, war schon vor der Pandemie eine gute Idee. Schließlich können auch Ersthelfende krank werden oder in Urlaub sein. Mit einer kleinen Reserve ist immer sichergestellt, dass genug Ersthelfende da sind, wenn etwas passiert."
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