Mehr als die Hälfte der Ermittlungsverfahren endeten 2021 mit Verfahrenseinstellung
Die Staatsanwaltschaften sind für die Verfolgung von Straftaten und die Leitung der entsprechenden Ermittlungen zuständig. Wenn die Ermittlungen gegen namentlich bekannte Tatverdächtige zu hinreichendem Tatverdacht führen, erheben sie Anklage beim zuständigen Gericht und vertreten im Fall einer gerichtlichen Hauptverhandlung die Anklage.
Wie in den Vorjahren wurden die meisten Ermittlungsverfahren im Jahr 2021 jedoch eingestellt und es kam nicht zur Anklage. So machten Einstellungen mit Auflage (3,1 %), Einstellungen ohne Auflage (23,6 %) und Einstellungen mangels Tatverdacht (29,9 %) oder wegen Schuldunfähigkeit (0,3 %) zusammen 56,9 % aller Verfahrenserledigungen aus. Knapp ein Fünftel (18,1 %) der Verfahren endete mit einer Anklage beziehungsweise einem Strafbefehlsantrag oder einem Antrag auf ein besonderes Verfahren und ein Viertel (25,0 %) auf andere Art, zum Beispiel mit der Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft.
Starke Zunahme von Verfahren bei Sexualstraftaten und in Staatsschutzsachen, erneuter Rückgang bei Straßenverkehrsdelikten
Hinter der Gesamtabnahme erledigter Ermittlungsverfahren um 2,3 % stehen teils gegenläufige Entwicklungen bei den Verfahrensgegenständen. Einige Deliktbereiche mit relativ geringem Anteil an der Gesamtzahl erledigter Verfahren verzeichneten gegenüber 2020 vergleichsweise hohe prozentuale Zuwächse. Beispielsweise stieg die Zahl der erledigten Verfahren in Staatsschutzsachen um 9,5 % auf rund 50 000. Auch die Ermittlungen bei Sexualstraftaten wiesen mit +44,2 % einen Zuwachs auf (137 558 Verfahren). Die Verfahrenszahlen in diesen beiden Deliktbereichen waren bereits im Vorjahr angestiegen. Dagegen wirkte sich der erneute Rückgang im mengenmäßig größeren Bereich der Straßenverkehrsdelikte um 4,2 % auf rund 832 000 Verfahren dämpfend auf die Gesamtentwicklung aus. Bereits im ersten Corona-Jahr 2020 waren die Straßenverkehrsdelikte um 3,3 % zurückgegangen. Auch in der mengenmäßig größten Straftatengruppe der Eigentums- und Vermögensdelikte gab es 2021 mit 1 495 876 abgeschlossenen Ermittlungsverfahren einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 5,3 %.
Die Anteile der erfassten Deliktbereiche an allen Verfahren waren ähnlich wie im Jahr 2020: Knapp ein Drittel (30,7 %) der erledigten Strafverfahren bezog sich auf Eigentums- und Vermögensdelikte, gefolgt von Straßenverkehrsdelikten mit 17,0 %, Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit mit 8,5 % sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit 9,0 % der erledigten Verfahren.
Weitere Informationen:
Diese Ergebnisse stammen aus der Staatsanwaltschaftsstatistik. Die Staatsanwaltschaftsstatistik ist die einzige statistische Datenquelle in Deutschland, die über Zahl und Struktur staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren informiert. Sie zeigt, wie viele staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren innerhalb eines Berichtsjahres auf welche Art erledigt wurden und in welcher Straftatengruppe der Schwerpunkt des Verfahrens lag.
Nicht Gegenstand dieser Statistik sind das Fallaufkommen innerhalb eines Berichtsjahres sowie Merkmale der Straftat und der Tatverdächtigen. Somit lassen sich mit dieser Statistik nur bedingt Rückschlüsse auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Kriminalitätsgeschehen im Jahr 2021 ziehen. Einen Bericht zur Kriminalitätsentwicklung im Corona-Kontext hat das Bundeskriminalamt vorgelegt.
Weitere Ergebnisse zu Erledigungsarten und Sachgebieten bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabelle 24211-0001) sowie in der Fachserie 10, Reihe 2.6, Staatsanwaltschaften“. Methodische Hintergründe zur Staatsanwaltschaftsstatistik bietet der Aufsatz „Staatsanwaltschaftliche Ermittlungstätigkeit in Deutschland: Umfang und Struktur der Verfahrenserledigung“ in „WISTA – Wirtschaft und Statistik“, Ausgabe 3/2015.
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