Sparmöglichkeiten für Kinder: Fonds als Geldanlage

Mit Schultüte und Schulranzen ausgestattet, geht es für knapp 800.000 i-Dötzchen dieses Jahr in die Schule. Der Schulanfang ist für viele Familien eine schöne Gelegenheit, um für die Kinder mit dem Sparen anzufangen– ob für den Führerschein, das Studium oder einen Auslandsaufenthalt. 

War das Sparbuch oder der Banksparplan in der Vergangenheit das Mittel der Wahl, so müssen in Zeiten weiterhin niedriger Zinsen und einer hohen Inflation für längerfristige Anlagen mit einer positiven Rendite Alternativen zum Sparkonto her. Soll von der Einschulung bis zur Volljährigkeit, ein kleines Vermögen angespart werden, stellt ein solches Modell im Moment nicht die sinnvollste Möglichkeit dar.

Unser Tipp: Zahlen Sie jeden Monat für das Kind in einen Aktienfonds oder ein Depot ein. Das bietet sich besonders für die langfristige Anlage an, so, wie es bei der Geldanlage für Kinder der Fall ist. Zum Bespiel in Form von Fondssparplänen: Diese sind flexibel (Sie können die Laufzeit jederzeit ändern und die Sparrate anpassen oder aussetzen) und schon für einen geringen monatlichen Beitrag zu haben.

Und keine Angst vor Schwankungen: Langfristig haben sich Aktien und Aktienfonds, Mischfonds und die kostengünstigen ETFs bewährt. Durch den langen Anlagehorizont von zehn bis 15 Jahren lassen sich Kursschwankungen in Krisenzeiten aussitzen“.

Für diese Form der Geldanlage brauchen Ihre Kinder ein eigenes Aktiendepot, das Sie als Eltern und Großeltern unter Beteiligung der Eltern problemlos bei einer Bank eröffnen können. Mit dem Zukauf weiterer Wertpapiere können Sie dieses Depot nach und nach erweitern. Was Sie bei der Zuwendung von größeren Beträgen beachten sollten: Die Schenkung von Kapitalvermögen von Eltern an ihre Kinder ist bis zu 400.000 Euro je Elternteil steuerfrei, eine Schenkung von Großeltern an ihre Enkel bis zu 200.000 Euro. Dieser Betrag kann nach Ablauf von zehn Jahren erneut steuerfrei ausgeschöpft werden. 

Noch ein Hinweis: Das Geld, das Sie für Ihr Kind auf dessen Namen anlegen, gehört auch Ihrem Kind. Sie haben zwar bis zum 18. Lebensjahr Ihres Kindes oder Enkels grundsätzlich die Konto- und Depotvollmacht und können alle Entscheidungen treffen. Sollten Sie vor der Volljährigkeit des Kindes über das Ersparte verfügen wollen, so muss dies zweifelsfrei zum Nutzen des Kontoinhabers – also des Kindes – geschehen. Beispiel: Möchte Ihr (Enkel-)Kind für ein paar Monate oder ein Jahr im Ausland zur Schule gehen, können Sie den Aufenthalt von dem Ersparten bezahlen. Für einen Zweitwagen der Familie dürfen Sie das Geld aber nicht ausgeben. Aber ab der Volljährigkeit dürfen die Schüler oder Auszubildenden das Depot selbst verwalten und mit dem Guthaben tun, was sie wollen.

Beachten Sie außerdem, dass Kinder mit hohen Kapitalerträgen (etwa durch Dividenden) unter Umständen selbst Einkommensteuer zahlen und eigene Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen. Falls das Guthaben für die Ausbildung oder das Studium verwendet werden soll, könnte ihr Kind außerdem Vermögensgrenzen bei der Förderung durch BaFöG überschreiten.

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