Bei der öffentlichen Bestellung und Vereidigung wurde Thomas Hammer auf die Einhaltung der Sachverständigenordnung und der einschlägigen Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch verpflichtet. Diese Verpflichtung wie auch die besondere Sachkunde bieten Gerichten, Behörden und Betrieben sowie privaten und sonstigen Auftraggebern die Gewähr eines unabhängigen objektiven Gutachtens. Eine ständige Fortbildungspflicht sichert zudem die Qualifizierung auf höchstem Niveau und den aktuellen Wissensstand.
„Als Sachverständiger entscheiden Sie auch über die handwerkliche Qualität und damit über den Standard handwerklicher Leistung“, machte Klaus Hofmann deutlich. Sachverständige lieferten, so der Kammerpräsident weiter, die entscheidenden handwerklichen Fakten, die dann – etwa vor Gericht – zu einem Urteil führen können. „Das Sachverständigenwesen ist von unschätzbarem Wert für das Handwerk der Region“, sagte er an Thomas Hammer gewandt. „So dienen Sie dem Handwerk.“ Die Aufgabe erfordere nicht nur großes Fachwissen, sondern zugleich auch Sensibilität im Umgang mit der Aufgabe und mit den Menschen.
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
B 1 1-2
68159 Mannheim
Telefon: +49 (621) 18002-0
Telefax: +49 (621) 18002-199
http://www.hwk-mannheim.de
Telefon: +49 (621) 18002-120
Fax: +49 (621) 18002-180
E-Mail: berg@hwk-mannheim.de
Kommunikation, Medien, Marketing
Telefon: +49 (621) 18002-105
Fax: +49 (621) 18002-152
E-Mail: geiger.k@hwk-mannheim.de