Kunden und Versicherer profitieren
Geld bekamen die Versicherten als erfolgsabhängige beziehungsweise erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung oder als Pauschalleistung. Die Kunden können sich über zum Teil erhebliche Beträge freuen, wenn sie keine Leistungen einreichen. Für den Versicherer positiv: Kunden werden bei einem kostenbewussten Verhalten unterstützt.
Beteiligung am Unternehmenserfolg
Bei der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung profitieren Kunden direkt vom Erfolg des Unternehmens – ein Teil der Überschüsse wird an sie ausgeschüttet. Bei der Continentale waren dies jetzt 70,2 Millionen Euro, pro Kunde rund 913 Euro. Die Zahlung einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung für die Jahre 2022 und 2023 wurde bereits beschlossen. Am Unternehmenserfolg werden die Kunden des Continentale Versicherungsverbundes, dessen Muttergesellschaft die Continentale Krankenversicherung ist, auch auf anderen Wegen in hohem Maße beteiligt. So reservierte der Verbund im vergangenen Geschäftsjahr 630 Millionen Euro nicht nur für Beitragsrückerstattungen sondern unter anderem auch für die Beitragsentlastung im Alter. Somit gehen rund 92 Prozent des Rohergebnisses an die Versicherungsnehmer.
Zusätzlich zur erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung bekamen die Versicherten in den Vollkostentarifen PREMIUM, COMFORT und ECONOMY eine garantierte, erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung in Höhe von 28 Millionen Euro – durchschnittlich 535 Euro pro Kunde.
Pauschalleistung bei Leistungsfreiheit
Bei Leistungsfreiheit sehen verschiedene Tarife eine vertraglich fixierte Pauschalleistung vor, keine Beitragsrückerstattung. Davon profitieren 88.500 Versicherte in der Voll- und Zusatzversicherung, die 45,5 Millionen Euro erhielten.
Weitere Informationen zu den Krankenversicherungstarifen der Continentale gibt es unter www.continentale.de/krankenversicherung. Freie Vermittler finden speziell für sie aufbereitete Informationen unter makler.continentale.de/krankenversicherung.
Die Continentale ist kein Konzern im üblichen Sinne, denn sie versteht sich als ein "Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit". Dieses Grundverständnis bestimmt das Handeln in allen Bereichen und in allen Unternehmen. Es fußt auf der Rechtsform der Obergesellschaft: An der Spitze des Verbundes steht die Continentale Krankenversicherung a.G. (gegründet 1926), ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Bei ihr wie im gesamten Verbund stehen die Bedürfnisse der Kunden im Mittelpunkt. Als Versicherungsverein ist die Continentale geschützt gegen Übernahmen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.continentale.de.
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