„Die Freiheit des Individuums endet dort, wo die Freiheit, bzw. die Gesundheit anderer gefährdet wird“, macht Pinkowski deutlich. „Nur wenn sich ein ausreichend großer Teil der Bevölkerung mit einer Impfung gegen eine Krankheit immunisiert, profitieren alle davon. Wer dagegen die Masernimpfung für sich oder seine Kinder ablehnt, entscheidet sich damit gegen das Gemeinwohl.“ Bisher habe die Weltgesundheitsorganisation WHO das Ziel der sogenannten Herdenimmunität bei Masern durch freiwillige Impfungen nicht erreicht. „Wie erfolgreich verpflichtende Maßnahmen sein können, zeigt das Beispiel der Pocken, die 1980 für ausgerottet erklärt wurden“, so Pinkowski weiter. Von 1949 bis Ende 1975 gab es in Deutschland eine allgemeine Impfpflicht gegen Pocken, die anschließend bis in die 1980er Jahre eingeschränkt auf Kinder im Alter von einem und im Alter von zwölf Jahren fortbestand.
Eine vollständige Durchimpfungsrate der Bevölkerung lasse sich mit der Impfpflicht für Kinder allein allerdings nicht erreichen, gibt Pinkowski zu bedenken. Schließlich sei die Impfbereitschaft bei Kindern laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) in den letzten 10 Jahren kontinuierlich gestiegen. „Vielmehr belegen die Zahlen des RKI, dass in etwa der Hälfte der Fälle Erwachsene erkranken, weil sie schlichtweg nicht oder ungenügend geschützt sind und dadurch selbst eine Gefahr für ungeimpfte Kinder in ihrer Nähe darstellen“, erklärte Pinkowski. „Um Ungeimpfte zu schützen und Impfpflücken zu schließen, müssen daher auch Erwachsene aufgefordert werden, ihren Impfstatus zu überprüfen. Hier könnten vom Bundesgesundheitsministerium vorangetriebene, breit angelegte Aufklärungskampagnen wirksam sein.“
Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 97672-0
Telefax: +49 (69) 97672-128
http://www.laekh.de
Referentin der Stabsstelle Medien
Telefon: +49 (69) 97672-107
Fax: +49 (69) 97672-224
E-Mail: alla.soumm@laekh.de