Praxisvertretung: Ausgeschiedene Ärztin kann sich selbst vertreten

Erst festangestellt, dann als Vertretung auf derselben Anstellungsgenehmigung? Das geht, sagt das Sozialgericht Marburg und erlaubt, dass eine Ärztin nach ihrer Kündigung die Vertretung für die unbesetzte Stelle übernimmt.

Um diesen Fall geht es

Eine Ärztin kündigte ihren Arbeitsvertrag in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) und schied dort aus. Der Betreiber konnte kurzfristig keinen Ersatz finden. Daraufhin bot die Ärztin an, übergangsweise ihre Arbeit auf dieser Stelle fortzusetzen. Die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) weigerte sich jedoch, die Leistung der Ärztin zu bezahlen.

Die Entscheidung

Das Sozialgericht Marburg bezieht sich in seinem Urteil vom 19.01.2022 auf eine Vorschrift der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Aktenzeichen, S 17 KA 346/19). Das Gericht legte diese so aus, dass auch die ausgeschiedene Ärztin ihre eigene Vertretung sein kann (32b Absatz 6 Satz 2 Ärzte-ZV). Es seien zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung flexible Regelungen erforderlich. Die Ärztin hat zu Recht die Vertretung übernommen und die KV muss ihre Leistung bezahlen.

Praxishinweis

„Wichtig ist, dass ein MVZ eine Anstellungsgenehmigung nach einer Kündigung für bis zu sechs Monaten auch durch einen Vertreter besetzen darf“, sagt Tim Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München.

Mehr zum Thema Vertretung

Gerichte betrachten eine Praxisvertretung immer öfter als sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis. Das macht die Vertragsgestaltung schwierig. Wie Sie in solchen Fällen handeln sollten, erfahren Sie in unserem Artikel „Praxisvertretung zunehmend sozialversicherungspflichtig“.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel