„Die 17-Mrd.-Euro-Finanzierungslücke ist das Ergebnis konkreter politischer Entscheidungen in der Vergangenheit. Einerseits wurden Gesetze beschlossen, die zu strukturell höheren Ausgaben führten, andererseits gab es keine nachhaltige Gegenfinanzierung. Vielmehr wurden die höheren Ausgaben durch das Auflösen von Rücklagen und adhoc-Steuerzuschüsse kurzfristig gegenfinanziert. Dabei wurde von der Bundesregierung der Weg der soliden und nachhaltigen Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung für die 73 Millionen gesetzlich Versicherten verlassen. Die Politik hätte jetzt die Chance, die immer wieder nur ins nächste Jahr schauende, kurzatmige Sonderfinanzierung zu beenden und zu einer soliden und nachhaltigen Finanzierung zurückzukehren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird diese Chance vertan.“
Beitragszahlende sollen die Hauptlast der Finanzierungslücke schultern
„Die jetzt notwendig gewordene kurzfristige Konsolidierung der Finanzsituation sollte nicht durch eine einseitige Belastung der Beitragszahlenden erfolgen. Hier muss dringend nachgebessert werden. Vorgesehen ist, die Zusatzbeitragssätze ab 2023 um durchschnittlich mindestens 0,3 Beitragssatzpunkte anzuheben, Finanzreserven der Krankenkassen in relevantem Umfang abzubauen und Mittel aus der Liquiditätsreserve zu entnehmen. Damit sollen die Beitragszahlenden, aus deren Portemonnaies die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds sowie die Finanzreserven der Krankenkassen stammen, mit über 11 Mrd. Euro gut zwei Drittel der für 2023 erwarteten Finanzierungslücke von 17 Mrd. Euro schultern.
90 Prozent der Bevölkerung sind gesetzlich versichert. Sie und ihre Arbeitgebenden zahlen gemeinsam die Krankenkassenbeiträge. Die von der Bundesregierung geplanten Beitragserhöhungen sind angesichts steigender Energiekosten, Inflation und höherer Lebensmittelpreise ein fatales Signal. Es ist wichtig, dieses Herzstück der sozialen Absicherung ohne Beitragssteigerungen finanziell stabil zu halten.
Die vorgesehene Abführung von vier Mrd. Euro aus den von den Krankenkassen – in rechtlich zulässiger und wirtschaftlich vorausschauender Weise – gebildeten Reserven stellt einen massiven Eingriff in die Finanzautonomie der selbstverwalteten gesetzlichen Krankenversicherung dar. Die Botschaft, dass es sich nicht lohnt, für schlechte Zeiten vorzusorgen, da der Staat dann das zurückgelegte Geld umverteilt, ist keine, die vorsorgendes Handeln fördert.“
Gesamtgesellschaftliche Verantwortung des Bundes für die Stabilisierung der GKV
„Bei der Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von ALG-II-Empfangenden kommt der Staat einer seiner sozialen Kernaufgaben auch weiterhin nicht nach. Im Auftrag des Staats organisieren und bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen die gesundheitliche Versorgung der ALG-II-Empfangenden, erhalten dafür aber vom Staat pro Jahr zehn Milliarden Euro weniger aus Steuermitteln, als sie für diese Versorgung ausgeben müssen. Wenn der Staat hier seiner Verpflichtung voll nachkäme, wäre das ein entscheidender Beitrag zur Stabilisierung der GKV. Hier hat es, trotz der Ankündigung im Koalitionsvertrag, keinerlei Bewegung gegeben. So bleibt es dabei, dass die Krankenkassen den Bundeshaushalt Jahr für Jahr mit rund zehn Milliarden Euro subventionieren.
Der Bundeszuschuss für die versicherungsfremden Leistungen soll die Ausgaben decken, die die Krankenkassen allein deshalb haben, weil sie originäre Aufgaben des Staates übernehmen, wie beispielsweise die familienpolitischen Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Ein gleichbleibender Bundeszuschuss wird durch die Ausgabensteigerung schleichend entwertet. Hier muss die Politik mit einer regelhaften Dynamisierung des Bundeszuschusses gegensteuern.
Für Süßigkeiten und Schnittblumen werden 7 Prozent Mehrwertsteuer berechnet, für oftmals lebenswichtige Medikamente müssen die Krankenkassen dagegen die vollen 19 Prozent bezahlen. Das ist schlicht nicht nachvollziehbar. Deshalb haben wir die Erwartung an die Politik, die Mehrwertsteuer für Medikamente zu senken. Das wäre ein klares sozialpolitisches Signal und würde die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenkassen um rund sechs Milliarden Euro im Jahr entlasten.“
Nachhaltige Stabilisierung der GKV einleiten – ergänzende Effizienzverbesserungen notwendig
„Das Versäumnis der letzten Jahre, notwendige Wirtschaftlichkeitsverbesserungen mit Strukturreformen vorzunehmen, darf nicht zulasten der Beitragszahlenden gehen. Wir begrüßen, dass der Gesetzentwurf auch Regelungen zur Ausgabenbegrenzung enthält. Allerdings sind die bisher geplanten Maßnahmen insgesamt nicht ausreichend. Die umfassende ökonomische Krisensituation erfordert durchgreifende Maßnahmen. Deshalb müssen jetzt echte Strukturreformen auf den Weg gebracht werden, um die vorhandenen Effizienzpotentiale zu heben. Die bereits angekündigte Krankenhausreform muss auch als Chance zur Kostenentlastung genutzt werden.“
Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.
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