Verbraucherzentrale erfolgreich gegen überhöhte Kostenpauschalen

Während steigende Energiepreise bereits viele Haushalte belasten, stellen manche Energieversorger ihren Kund:innen zusätzlich noch überhöhte Pauschalen in Rechnung. Dagegen geht die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) vor, denn Versorger dürfen sich nicht auf Kosten ihrer Kundschaft bereichern. So mahnte die VZB mehrere regionale Energieanbieter ab, die zu hohe Mahnkostenpauschalen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt hatten. Alle Unternehmen verpflichteten sich, darauf künftig zu verzichten. Gegen einen anderen Energieversorger wird die VZB wegen einer überhöhten Postversandpauschale vor Gericht ziehen.

Bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beschwerten sich gleich mehrere Verbraucher:innen, weil ihre Energieversorger für nicht fristgerecht bezahlte Rechnungen eine pauschale Mahngebühr von fünf Euro verlangten. „Wenn Kund:innen ihre Rechnung nicht pünktlich bezahlen, dürfen Unternehmen zwar mahnen und dafür auch eine Gebühr verlangen“, so Dunja Neukamp, Juristin bei der VZB. „Allerdings dürfen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) die festgelegten Mahnpauschalen nicht höher sein als die tatsächlich anfallenden Kosten, also für Briefmarke, Druck, Papier und Briefumschlag.“ Der BGH untersagte in einem Urteil aus 2019 sogar eine Mahnkostenpauschale von 2,50 Euro. Alle abgemahnten Energieversorger gaben eine Unterlassungserklärung ab und verpflichteten sich damit gegenüber der VZB, künftig auf die zu hohen Pauschalen zu verzichten. „Energieanbieter dürfen sich nicht auf Kosten von Verbraucher:innen bereichern. Wir appellieren an alle Unternehmen, ihre Gebühren zu prüfen und rechtskonform zu gestalten“, so die Verbraucherschützerin aus Potsdam.

Verbraucherzentrale zieht vor Gericht: 20 Euro für einen Brief sind zu viel

So dürfen Energieversorger auch Pauschalen für den Postversand bei Online-Tarifen nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht beliebig hoch ansetzen. Nach der Beschwerde einer Verbraucherin hat die VZB den Anbieter Fuxx-Die Sparenergie GmbH abgemahnt: Die Kundin zahlte jährlich rund 20 Euro zusätzlich auf die Jahresrechnung, auch wenn sie vom Versorger nur einen einzigen Brief im Jahr bekam. Eine Postversandpauschale in dieser Höhe übersteigt die tatsächlichen, mit dem Versand verbundenen Kosten um mehr als das 20-fache. Da der Anbieter den Rechtsverstoß bestritten hat, will die VZB die Entgeltklausel nun gerichtlich prüfen lassen.

Weitere Tipps rund um das Thema Energie gibt es auf der Internetseite der VZB. Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

Über den Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

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