Knapp 25 Prozent aller Haushalte in Deutschland gaben im Mai 2022 mehr als zehn Prozent ihres Nettoeinkommens für Energie aus. Zum Vergleich: 2021 waren es nur 14,5 Prozent der Haushalte. Insgesamt sind Haushalte aus allen Einkommensschichten von den steigenden Energiepreisen betroffen. Die Belastung fällt jedoch unterschiedlich stark aus: Je höher das Einkommen, desto niedriger ist der Anteil, der für Energie fällig wird. Sobald ein Haushalt mehr als zehn Prozent seines Nettoeinkommens für Energie ausgibt, gilt er als „energiearm“. Ein energiearmer Haushalt gibt derzeit pro Person im Jahr durchschnittlich 206 Euro für Energie aus.
Energiearmut betrifft auch die Mittelschicht
Mittlerweile belasten die hohen Preise längst nicht mehr nur Haushalte mit niedrigerem Einkommen. „Energiearmut betrifft auch die Mittelschicht“, sagt IW-Ökonom Ralph Henger. Tatsächlich lässt sich auch in der unteren Mittelschicht beobachten, dass der Anteil der sogenannten energiearmen Haushalte ansteigt. Das betrifft Haushalte, die zwischen 60 und 80 Prozent des Medianeinkommens verdienen. Zwischen 2021 und Mai 2022 verdoppelte sich der Anteil der energiearmen Haushalte in dieser Einkommensklasse auf knapp 41 Prozent.
Haushalte unter der Armutsrisikogrenze – die also weniger als 60 Prozent des mittleren Haushaltseinkommens haben – sind besonders betroffen. 65 Prozent dieser Haushalte gelten als energiearm. Verglichen mit dem Vorjahr ist das ein Anstieg um 16 Prozentpunkte. Um ihre Strom-, Gas- und Ölrechnungen zu bezahlen, sind viele dieser Haushalte zukünftig auf Unterstützung angewiesen.
Zusätzliche Hilfen benötigt
Grundsicherungsempfängern werden Heiz- und Warmwasserkosten erstattet, hier kommt es daher vorrangig auf eine zeitnahe Kostenübernahme und Anpassung der Regelsätze an die höheren Stromkosten an. Die IW-Forscher plädieren vor allem für zielgerichtete Hilfen für Haushalte, die knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze stehen. Viele Maßnahmen der beiden Entlastungspakete, wie die Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli, werden diese Gruppe am stärksten entlasten. Darüber hinaus sollten diejenigen, die Wohngeld und in den nächsten Monaten einen einmaligen Heizkostenzuschuss erhalten, mehr Leistungen erhalten. „Eine dauerhafte und flexibel anpassbare Heizkostenpauschale im Wohngeld, wie in den Jahren 2009 und 2010, kann einkommensschwache Haushalte gezielt und dauerhaft unterstützen“, sagt IW-Ökonom Ralph Henger.
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