UKGM-Geschäftsführung sieht keine Grundlage für die ver.di-Forderungen

„In der jetzigen Situation, mitten in den Verhandlungen mit dem Land Hessen und noch ohne konkrete Ergebnisse, sehen wir keine Grundlage für die Forderungen der Gewerkschaft ver.di nach einem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung. Daher fordern wir unsere Beschäftigten auf, sich nicht an den Arbeitsniederlegungen am Donnerstag dieser Woche zu beteiligen“, sagt heute der Vorsitzender der Geschäftsführung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg, Dr. Gunther K. Weiß.

Zum Hintergrund: Die RHÖN-KLINIKUM AG verhandelt derzeit mit dem Land Hessen einen neuen Zukunftsvertrag für das UKGM, in dem es auch um eine zukünftige auskömmliche Investitionsförderung für das Klinikum geht. Grundlage dafür ist eine Absichtserklärung vom 14. Januar 2022 (Letter of Intent (LoI). Derzeit erhält das UKGM – anders als alle anderen Universitätskliniken in Deutschland – nicht die ihm zustehenden staatlichen Fördermittel. Das verstößt aus Sicht des UKGM gegen den im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichbehandlungsgrundsatz. Die RHÖN-KLINIKUM AG ist, gestützt durch ein Rechtsgutachten, der festen Überzeugung, dass das Land Hessen diesen Anspruch des UKGM zukünftig wieder in angemessener Weise erfüllen muss. Leider liegen die Verhandlungspartner derzeit bei einigen wesentlichen Punkten aber noch deutlich auseinander, weshalb jetzt die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 2017 zum Jahresende gekündigt werden musste. Damit wird verhindert, dass für den Fall, dass es zu keiner neuen Zukunftsvereinbarung kommt, das UKGM seine Ansprüche auf Fördermittel rechtlich nicht klären lassen kann.

Dr. Weiß: „Die Zusagen der RHÖN-KLINIKUM AG bleiben dennoch klar: Im Rahmen einer neuen Vereinbarung können alle Gewinne des UKGM am UKGM bleiben und wieder investiert werden. Das UKGM würden sich dann faktisch wie ein gemeinnütziger Betrieb verhalten, auch betriebsbedingte Kündigungen und die Ausgliederung von Abteilungen blieben dann ausgeschlossen.“

Momentan liegt aber noch kein Verhandlungsergebnis mit dem Land Hessen auf dem Tisch, dennoch strebt ver.di einen Tarifvertrag Beschäftigungssicherung an. Ein solcher Tarifvertrag war 2017 unterzeichnet worden, nachdem damals die Vereinbarung mit dem Land abgeschlossen worden war. In der jetzigen Situation, mitten in den Verhandlungen und noch ohne konkrete Ergebnisse sieht die UKGM-Geschäftsführung keine Grundlage für die Forderungen der Gewerkschaft ver.di.

Dr. Weiß: „Es bleibt unser gemeinsames Ziel, dauerhaft sichere und attraktive Arbeitsplätze am UKGM anzubieten und zu schaffen, ein Streik am UKGM nützt dabei aber niemandem, nicht unseren Patienten und auch nicht unseren Beschäftigten.“

Die Geschäftsführung und ver.di befinden sich derzeit in Gesprächen über eine Notdienstvereinbarung, in der eine Mindestpersonalbesetzung für die bestreikten Bereiche geregelt werden soll, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten und den Schutz ihrer Gesundheit zu jeder Zeit zu gewährleisten.

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