„Der Stillstand bei der Windenergie an Land ist seit Jahren das größte Hindernis für den Ausbau der Erneuerbaren hierzulande. Für das Erreichen der Klimaziele sind die anvisierten zwei Prozent der Landfläche, die für Windenergie ausgewiesen werden sollen, eine zentrale Voraussetzung“, sagt Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch. Durch das WaLG sollen die Bundesländer einen Beitrag zwischen 1,8 und 2,2 Prozent ihrer Fläche leisten, Stadtstaaten 0,5 Prozent. Bisher sind laut Bundesregierung 0,8 Prozent der Bundesfläche zur Nutzung der Windenergie ausgewiesen, von denen lediglich 0,5 Prozent tatsächlich nutzbar sind.
Bals betont: „Im Gesetz müssen nun Kriterien definiert werden, die sicherstellen, dass auf den zur Verfügung gestellten Flächen unter Beachtung von Naturschutzstandards auch genügend Strom zum Erreichen der Klimaziele erzeugt werden kann." Die pauschalen Abstandsregelungen einiger Bundesländer würden durch das WaLG zwar so weit ausgehebelt, dass ein Ausbau grundsätzlich möglich sei. Allerdings steige der Druck, vor allem in naturnahen Gebieten auszubauen, wenn die Abstandsregeln nicht von den Ländern abgeschafft würden. Germanwatch fordert daher die Bundesländer auf, starre Abstandsregeln wieder abzuschaffen.
Zur Novelle des Naturschutzgesetzes ergänzt Bals: „Der vorliegende Entwurf bildet einen guten Rahmen, um Naturschutz und Windenergie zusammenzuführen. Dafür muss die Bundesregierung nun aber auch ein begleitendes Monitoring-Programm aufsetzen, dessen Daten öffentlich zur Verfügung stehen. Das bietet die Grundlage, um bei Bedarf das Gesetz nachzuschärfen. Das in Aussicht gestellte Artenhilfsprogramm muss gefährdete Arten effektiv schützen. Für den Naturschutz sind nun ausreichend Flächen bereitzustellen.“
Germanwatch sieht bei der Ausweisung der Windenergiegebiete eine einmalige Chance, vermehrt Bürger:innen von Anfang an bei der Flächenplanung zu beteiligen. „Eine wirkmächtige und frühzeitige Mitsprache kann spätere Konflikte reduzieren“, so Bals. Begleitend zum Gesetzespaket sei außerdem eine Aufstockung und Schulung des Personals in den Behörden notwendig, ohne die die notwendige Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien nicht gelingen könne.
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