Erforderlichkeit eines kurzfristigen Inflationskosten- und Energieausgleichs
Laut den Erhebungen des Hessischen Statistischen Landesamtes lag die Inflationsrate im Mai 2022 – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex zum Vorjahresmonat – in Hessen bei 8,4 Prozent. Im April 2022 hatte die Inflationsrate bei 7,9 Prozent und im März 2022 bei 8,0 Prozent gelegen. Diese Preisentwicklungen sind im Wesentlichen durch einen massiven Anstieg der Preise für Energieprodukte bedingt. Im Vorjahresvergleich stiegen die Preise für Energie im Mai 2022 laut dem Hessischen Statistischen Landesamt durchschnittlich um 42,2 Prozent. Die Nahrungsmittelpreise nahmen im Mai 2022 um 2,0 Prozent gegenüber April 2022 zu. Die Preise für Waren insgesamt nahmen im Mai 2022 gegenüber April 2022 um 1,5 Prozent und gegenüber Mai 2021 um 14,3 Prozent zu. Das Niveau der Preise für Dienstleistungen (ohne Wohnungsmieten) lag im Mai 2022 um 0,5 Prozent über dem Niveau des Vormonats und um 3,9 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats.
Auch die hessischen Krankenhäuser sind von dieser teilweise immensen Preis- und Kostenentwicklung betroffen. Der Geschäftsbereichsleiter für Krankenhausfinanzierung der HKG, Dr. Hans-Christian Vatteroth, erläutert: „Andere Wirtschaftsunternehmen geben Preisentwicklungen an die Endverbraucher weiter. Krankenhäuser können dies aber nicht! Eine entsprechende Berücksichtigung derartiger Kostenanstiege kann nach der regulären Finanzierungssystematik grundsätzlich immer erst retrospektiv erfolgen. Entsprechende Korrekturen kommen für die hessischen Krankenhäuser also viel zu spät! Jede Bürgerin und jeder Bürger in Deutschland kann ab heute das „9-Euro-Ticket“ nutzen. Eine Hilfestellung für die Krankenhäuser ist bundesweit jedoch noch nicht in Sicht. Hier ist sofortiges Handeln erforderlich!“
Die Kostenexplosion und die fehlende Refinanzierung stellen die hessischen Krankenhäuser, die durch die Auswirkungen der Pandemie ohnehin schon massiv belastet sind, vor eine weitere finanzielle und teilweise existentielle Herausforderung. Angesichts der angespannten Lage ist ein unbürokratisches Handeln der politisch Verantwortlichen zwingend. „Der Handlungsspielraum der hessischen Krankenhäuser, die unverschuldet in schwierige finanzielle Fahrwasser geraten sind, wird zusehends enger. Krankenhäuser sind auf schnelle politische Unterstützung angewiesen, um ihren Auftrag zur bedarfsgerechten, patientenorientierten und hochqualifizierten Gesundheitsversorgung nachzukommen. Es muss ein kurzfristiger, gegebenenfalls zeitlich befristeter Inflations- und Energiekostenausgleich auf den Weg gebracht werden“, fordert der Geschäftsführende Direktor der HKG, Prof. Dr. Steffen Gramminger.
Anpassung der Ganzjahreserlösausgleiche für die Jahre 2021 und 2022
Auch nach zwei Jahren Pandemie sind die hessischen Krankenhäuser bei weitem noch nicht in den Regelbetrieb zurückgekehrt. Die Pandemie prägt weiterhin das Geschehen in den Krankenhäusern des Landes. „Von einer Normalisierung sind wir gegenwärtig noch deutlich entfernt, die Krankenhäuser kämpfen mit beständig steigenden Personalanforderungen trotz Personalengpässen und Fachkräftemangel. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten seit zwei Jahren an der Belastungsgrenze und darüber hinaus,“ bekräftigt Prof. Dr. Steffen Gramminger.
Während die Kosten für Personal und Infrastruktur steigen, führen Fallzahlrückgänge und die coronabedingten Einschränkungen bei Wahlleistungsangeboten unmittelbar zu Erlösverlusten, die der zum Jahresende auslaufende Ganzjahresausgleich nur teilweise ausgleicht. „Vergleichsmaßstab für einen Normalbetrieb bei den Ganzjahresausgleichen der Jahre 2021 und 2022 ist das Jahr 2019 als letztes Jahr vor der Pandemie. Die Regelungen der Ausgleiche sehen bezogen auf das Vergleichsjahr einen Selbstbehalt der Krankenhäuser von 2 Prozent vor. Dieser Selbstbehalt war der Erwartung geschuldet, dass die Krankenhäuser durch ein Aufholen der aufgeschobenen Behandlungen im jeweils restlichen Jahr eine Kompensation erzielen können. Diese Erwartung hat sich aber nicht realisiert und wird auch in absehbarer Zeit nicht erfüllt werden können. In der Konsequenz muss der zweiprozentige Selbstbehalt der Krankenhäuser aufgehoben werden – und zwar rückwirkend“, so Dr. Hans-Christian Vatteroth.
„Es kann nicht sein, dass auf dem Rücken der Krankenhäuser und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Spardruck ausgetragen wird. Die massiven Kostensteigerungen und die Auswirkungen der Pandemie führen in einen kalten Strukturwandel in der hessischen wie bundesweiten Krankenhauslandschaft. Die Pandemie hat aber gerade verdeutlicht, wie wichtig gut funktionierende Krankenhausstrukturen sind. In Hessen hat die Kooperation zwischen koordinierenden und kooperierenden Krankenhäusern unter Leitung des hessischen „Planungsstabs stationär“ eindrucksvoll gezeigt, dass eine qualitativ hochwertige, patientenorientierte Gesundheitsversorgung auch in Krisenzeiten durch die Vielzahl der Krankenhäuser gewährleistet ist. Hierauf sollten wir aufbauen und einer unkontrollierten Schließung von Krankenhausstandorten aufgrund wirtschaftlichen Drucks entgegenwirken. Krankenhausstrukturen nachhaltig zu sichern und deren Finanzierung auskömmlich zu gestalten, ist die Mammutaufgabe, der wir uns schnellstmöglich widmen müssen“, ergänzt Prof. Dr. Steffen Gramminger.
Die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Hessen. Sie ist Interessenvertretung der Krankenhäuser in der gesundheitspolitischen Diskussion, nimmt gesetzlich übertragene Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und unterstützt ihre Mitglieder durch individuelle Beratung. Des Weiteren nimmt sie die durch Satzung oder Vertrag übernommenen Aufgaben wahr. Die Hessische Krankenhausgesellschaft unterstützt ihre Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und pflegt und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.
Hessische Krankenhausgesellschaft e. V
Frankfurter Str. 10-14
65760 Eschborn
Telefon: +49 (6196) 409950
Telefax: +49 (6196) 409999
http://www.hkg-online.de
Telefon: +49 (6196) 4099-58
E-Mail: Steffen.Gramminger@hkg-online.de