„Diese Debatte darf nicht alleine auf den Aspekt der Finanzierung reduziert werden. Leider ist derzeit jedoch oft unklar, ob die bereits gewährten Gelder dort ankommen, wo sie für die Versorgung der Schwangeren, Mütter, Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen benötigt werden. Daher müssen die Vorgaben zur Mittelverwendung gesetzlich festgeschrieben werden. Grundsätzlich sind alle neuen Maßnahmen in die anstehende Krankenhausstruktur- und Finanzreform einzubetten“, erklärt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes.
Dazu gehört auch, dass vor einer Finanzierungsentscheidung geklärt werden muss, an welchen Standorten welche Leistungen in der Kinder- und Jugendmedizin erbracht werden sollen. Vorhaltekosten dürfen nicht für einen Leistungsbereich pauschal an allen Standorten finanziert werden. Ungeeignete Strukturen würden damit zementiert. Festlegungen auf Bundesebene zur erforderlichen Qualität der Versorgung sind ebenfalls unabdingbar.
„Künftig muss die Versorgung aus Sicht der Patientinnen und Patienten gedacht und gestaltet werden. Sektorengrenzen, zum Beispiel durch regionale Gesundheitszentren für Kinder- und Jugendmedizin, sollten überwunden werden. Patientennutzen und Patientensicherheit müssen die bestimmenden Parameter bei der Ausgestaltung der Krankenhausversorgung der Zukunft sein“, so Franz Knieps.
Es besteht Handlungsbedarf. Konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung von Versorgung und Finanzierung finden Sie in unserem Positionspapier. Nutzen Sie diese Vorlage als Impuls für die anstehende Debatte:
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