Der aufgrund des Genehmigungserfordernisses nunmehr engere Teilnehmerkreis führte zu einer rückläufigen Beteiligung. War das Ausschreibungsvolumen bisher immer um mindestens das zweieinhalbfache überzeichnet, so gingen zum ersten Gebotstermin dieses Jahres bei einem Ausschreibungsvolumen von 700 MW „lediglich“ 132 Gebote mit einem Volumen von insgesamt 989 MW ein.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur mussten von den eingereichten Geboten zwei Gebote ausgeschlossen werden. 83 Gebote mit einem Volumen von insgesamt 709 MW erhielten einen Zuschlag. Davon gingen der der geänderten Anforderungen noch immer 19 Zuschläge an Bürgerenergiegesellschaften. Das zeigt, dass sich Bürgerenergiegesellschaften offenbar auch unter den angepassten Ausschreibungsbedingungen durchaus behaupten können.
Die den Zuschlägen zugrunde liegenden Gebotswerte reichen von 3,80 ct/kWh bis zu 5,28 ct/kWh, wobei für die Bürgerenergiegesellschaften auch weiterhin der höchste in der Gebotsrunde bezuschlagte Wert (5,28 ct/kWh) maßgeblich ist. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt laut Bundesnetzagentur bei 4,73 ct/kWh und damit 0,91 ct/kWh höher als der Wert der vorangegangenen Novemberausschreibung. Dies dürfte die Annahme stützen, dass sich die Ausschreibungsbedingungen maßgeblich auf die Gebotskalkulation auswirken: Gebote ohne Genehmigung und mit einem Realisierungszeitraum von 4,5 Jahren konnten mit anderen Technologie- und Preisentwicklungen kalkulieren, als dies bei Geboten mit Genehmigungen und Realisierungsfristen von lediglich 2,5 Jahren der Fall ist.
Die Bundesnetzagentur kündigte an, weitere Details zu den aktuellen Ausschreibungsergebnissen zeitnah in einem Hintergrundpapier zu veröffentlichen.
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