Der Richter habe bereits zu Beginn der Verhandlung klargestellt, dass eine konkrete Klage auf Einhaltung des Urheberrechts gute Aussichten auf Erfolg hätte. Laut Richter sei es unstrittig, dass hier gegen das Urheber- und Persönlichkeitsrecht verstoßen worden war, so Mertens. Er schlug daher genau den Vergleich vor, den die Klägerin dem Verlag bereits vorher als außergerichtliche Einigung über ihren Anwalt vorgeschlagen hatte. Die betreffenden Stellen werden im Online-Angebot des Verlages in den Originalzustand zurückversetzt, die Beklagten müssen 4/5 der Prozesskosten tragen. „Das hätte der Verlag auch einfacher haben können, aber er sitzt auf einem sehr hohen Ross“, wundert sich Mertens, die als Coach in eigener Praxis arbeitet und beim Verein Deutsche Sprache (VDS) die AG Gendersprache leitet, „die Redaktion ist fest von der Richtigkeit und Überlegenheit ihrer Gendersprachregeln überzeugt.“
Die Zeitschrift „Training aktuell“ hatte aus „Zeichner“ (im Sinne von „jemand der mit Stift und Papier zeichnet oder gezeichnet hat“) eine „zeichnende Person“ gemacht. Mertens hatte den Verlag mehrfach drauf hingewiesen, keine Änderungen zugunsten des Genderns zulassen zu wollen. Dennoch hat der Verlag trotz der Zusage, den Artikel in der eingereichten Form abzudrucken, ihn nach der Freigabe durch die Autorin in der Endversion „gendergerecht“ verändert. „Von der Redaktion eines Magazins, das sich mit Weiterbildung und Lernen beschäftigt, erwarte ich mehr Respekt für die Freiheit des Autors“, so Mertens.
„Das ist ein Erfolg auf ganzer Linie“, sagt der Vorsitzende des VDS, Prof. Walter Krämer, „es zahlt sich aus, gegen die ideologisch getriebene Gendersprache vorzugehen und sich nicht kleinkriegen zu lassen.“ Der VDS hat die Klage gegen die Zeitschrift unterstützt.
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