- „Klasse, dass die Textbausteine des Bundesjustizministeriums hier zum Einsatz kommen, aber die Online-Maske verhindert, dass man widersprüchliche Angaben macht. Außerdem ist die Formatierung top.“
- „Die Möglichkeit, diese Verfügung online erstellen zu können, ist für mich eine wesentlich geringere Hemmschwelle, als mich mit Textbausteinen in einem Textdokument oder mit Papier und Stift zu beschäftigen und sie aktiv zusammenzubasteln.“
- „Durch die überschaubare Auswahl an Textbausteinen dürfte es jedem leicht gemacht werden, die individuellen Bedürfnisse auszusuchen.“
- „Die verständliche Ausführung der Verfügung und einfache Handhabung sind nur zu empfehlen.“
- „Vielen Dank – sowohl inhaltlich als auch von der Bedienbarkeit her hervorragend.“
- „Ich bedanke mich sehr bei allen, die diese Möglichkeit kostenlos zur Verfügung stellen. Das ist ein sehr wichtiges und hilfreiches Angebot. Danke, Danke, Danke.“
So und ähnlich lauten die unzähligen Rückmeldungen, die die Nutzerinnen und Nutzer den Verbraucherzentralen geben, nachdem sie ihre Patientenverfügung fertiggestellt haben. „Diese Anerkennung für unsere Arbeit, motiviert uns, die Anwendung weiter zu verbessern“, so Hubloher. „Wir sehen durchaus noch Optimierungsmöglichkeiten insbesondere zur Nutzerfreundlichkeit. Dazu sind wir mit dem Dienstleister im Gespräch.“ Online-Vorsorgevollmacht in Arbeit Ein vielfach geäußerter Wunsch der Nutzerinnen und Nutzer war es, auch eine Vorsorgevollmacht online erstellen zu können. „Diesen Wunsch haben wir aufgegriffen“, sagt Hubloher. Die Verbraucherzentralen bereiten eine entsprechende Online-Anwendung derzeit vor. Die Veröffentlichung ist noch in diesem Jahr geplant. Online, kostenfrei und bequem Mit „Selbstbestimmt – die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen“ lässt sich eine auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügung bequem von zu Hause aus erstellen. Dieser Online-Service der Verbraucherzentralen ist kostenfrei über www.verbraucherzentrale-hessen.de/patientenverfuegung-online erreichbar.
Grundlage dafür sind die Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung, die das Bundesministerium der Justiz entwickelt hat.
Aus diesen Textbausteinen lassen sich mit Hilfe des Online-Services der Verbraucherzentralen Schritt für Schritt die individuell passenden Kombinationen der Textbausteine zusammenstellen. Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Wer ergänzende Beratung benötigt, kann die Erstellung seiner Online-Patientenverfügung jederzeit unterbrechen und innerhalb von drei Monaten fortsetzen. Nach Ablauf von drei Monaten werden die eingegebenen Daten automatisch gelöscht.
Am Ende erhalten die Nutzerinnen und Nutzer eine auf sie abgestimmte, individualisierte Patientenverfügung. Damit die so erstellte Online-Patientenverfügung gültig ist, muss sie ausgedruckt und unterschrieben werden. „Selbststimmt – die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen“ wurde von den Verbraucherzentralen Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.
Verbraucherzentrale Hessen e. V.
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