Die ARAG Experten weisen Mieter darauf hin, dass die zwar nicht verpflichtet sind, ihre Wohnung zu heizen. Aber sehr wohl müssen sie im Winter dafür sorgen, dass keine Schäden durch Einfrieren der Rohre entstehen. Daher raten die ARAG Experten, vor allem bei Abwesenheit für eine gewisse Mindesttemperatur zu sorgen, so dass Schäden vermieden werden. Laut Rechtsprechung sollte die Raumtemperatur während der Heizperiode von April bis Oktober tagsüber bei etwa 20 Grad liegen und nachts nicht unter 16 Grad sinken.
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