LG Landshut spricht Wohnmobil-Besitzerin mit Urteil vom 18.03.2022 Schadensersatz im Fiat Abgasskandal zu

Das LG Landshut erließ mit Urteil vom 18.03.2022, 54 O 1306/21, eine weitere verbraucherfreundliche Entscheidung für Betroffene des Fiat Dieselskandals. Nachdem zuletzt beispielsweise bereits das LG Landau mit Urteil vom 27.12.2021, 2 O 169/21, und das LG Ravensburg, Urteil vom 31.01.2022, 2 O 114/21, ebenso entschieden hatten, sah aktuell auch das Landgericht Landshut die Fiat-Chrysler Automobiles (FCA) in der Haftung. „Aufgrund der positiven Rechtsprechungsentwicklung im gesamten Bundesgebiet sollten Besitzer von Wohnmobilen, die mit Motoren des FCA Konzerns ausgestattet sind, nicht einfach abwarten, sondern auch wegen der drohenden Verjährung bald handeln“, empfehlen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.

Die Lage spitzt sich für den FCA-Konzern im Fiat Dieselskandal weiter zu. Nachdem bereits die Landgerichte Stade, Koblenz, Gera, Landau, Meiningen und Ravensburg die FCA in der Verantwortung sahen, verurteilte jetzt auch das Landgericht Landshut mit Urteil vom 18.03.2022, Az.: 54 O 1306/21, den italienischen Fahrzeughersteller zur Zahlung von Schadensersatz. Dem Verfahren lag ein 2018 gekauftes Wohnmobil des Modells 367 Mageo Premium des Herstellers Challenger zugrunde, welches auf der Basis eines Fiat Ducato aufgebaut ist. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3 JTD Motor ausgestattet.

Zeitschaltuhr als unzulässige Abschalteinrichtung 

Für das Gericht war klar, dass der Dieselmotor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen ist. Durch die Medien ist bereits vor einiger Zeit aufgedeckt worden, dass in vielen Motoren des Fiat Ducato eine sogenannte Zeitschaltuhr implementiert worden ist. So blieb es auch in dem Verfahren vor dem LG Landshut unstreitig, dass das Abgasreinigungssystem nach 22 Minuten komplett abgeschaltet wird. „Da der Testzyklus rund 20 Minuten andauert, führt dies dazu, dass ausschließlich auf dem Prüfstand die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Hoffmann. Für das LG Landshut, Urteil vom 18.03.2022, 54 O 1306/21, lag es auf der Hand, dass eine derartige Manipulation genauso eine sittenwidrige Schädigung darstellt, wie die bekannten Tricksereien beim Motor EA189 des Volkswagenkonzerns. 

Verbraucherfreundliche Entwicklung im Fiat Abgasskandal

Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Landshut zeigt erneut, dass betroffene Wohnmobilbesitzer nicht einfach zuwarten, sondern jetzt tätig werden sollten. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund, dass sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ausweislich eines Schreibens vom 07.07.2021 die Untätigkeit anderer offizieller Stellen im Fiat Dieselskandal wohl nicht mehr länger gefallen lassen, sondern bald selbst tätig werden will. Nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte ist es damit nur eine Frage der Zeit, bis das KBA für Tausende Wohnmobile in Deutschland einen verbindlichen Rückruf anordnen wird. Darüber hinaus besteht das Risiko der Verjährung. Ansprüche gegen die Beteiligten bei FIAT (FCA Italy, Stellantis, FPT Industrial) können nicht grenzenlos geltend gemacht werden. Die kurze, kenntnisabhängige Verjährung von Ansprüchen beträgt lediglich drei Jahre, so dass es auch insoweit ratsam ist, nichts auf die lange Bank zu schieben.

Über Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

Die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung der Ansprüche an. Falls eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, wird auch die Kostenübernahme geklärt.

Entscheidend für den Erfolg einer Klage gegen einen Großkonzern bzw. eines "Kampfes David gegen Goliath" ist insbesondere im Dieselskandal nach den jahrzehntelangen Erfahrungen der Nürnberger Anwälte eine fundierte Prozessvertretung. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertrat die Verbraucherschutzkanzlei bereits weit über 1.000 Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritt wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

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