BBBank Stiftung unterstützt Elternhäuser mit insgesamt 177.500 Euro

Statistisch betrachtet erkrankt jeder zweite Mensch in Deutschland im Laufe seines Lebens an Krebs. Der Umgang mit der Krankheit erweist sich als besonders herausfordernd, wenn Kinder diese Diagnose erhalten. In diesem Fall sind auch die Eltern und Geschwister durch die Krankheit und eine erforderliche Krebstherapie in ihrem Alltag massiv betroffen. Langwierige und oft wiederkehrende Krankenhausaufenthalte, häufig in geeigneten Kliniken jenseits des eigenen Lebensmittelpunkts, stellen die engsten Angehörigen vor eine allein kaum zu bewältigende Herausforderung.

Dass Eltern ihre Kinder bei einer Krebstherapie dauerhaft begleiten wollen, versteht sich von selbst. Darüber hinaus hat das familiäre Umfeld einen maßgeblichen Einfluss auf den Therapieerfolg. Den eigenen Alltag aus dem Krankenzimmer heraus aufrecht zu erhalten oder die Familie über den Zeitraum einer Therapie im Hotel unterzubringen, ist jedoch selten realistisch. Sogenannte Elternhäuser, verteilt über das gesamte Bundesgebiet, bieten Betroffenen eine wertvolle Unterstützung.

„Die Vorstellung, dass Kinder von ihren Familien getrennt eine Krebstherapie durchleben müssen bzw. Eltern und Geschwister hunderte Kilometer entfernt versuchen müssen, ihren Alltag fortzuführen, während ihre Kinder im Krankenhaus sind, kann niemanden kalt lassen“, so Ralf Baumann, Vorstandsmitglied der BBBank Stiftung. „Die Elternhäuser haben deshalb einen unschätzbaren Wert und verdienen unsere Unterstützung.“

Die meisten Elternhäuser bzw. -wohnungen, werden von Fördervereinen getragen, die oft durch die Initiative betroffener Eltern, auch in Kooperation mit den Kliniken, gegründet wurden. Die Einrichtungen ermöglichen Angehörigen das Wohnen auf Zeit in unmittelbarer Nähe zur stationären Behandlung. Damit schaffen die Elternhäuser eine wichtige Grundlage, auf der sich die Therapiebegleitung und die Bewältigung des Alltags miteinander verbinden lassen.

Viele engagierte Spender und die BBBank haben sich an der Weihnachtsspendenaktion 2021 der BBBank Stiftung beteiligt, so dass 14 Elternhäuser und die Deutsche Kinderkrebsstiftung unterstützt werden können.

Insgesamt 177.500 Euro erhalten Elternhäuser bzw. -wohnungen an den Standorten Augsburg, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Freiburg, Hannover, Karlsruhe, Kiel, Leipzig, Lübeck (2x), Magdeburg und Mainz. Die Einrichtungen wurden meist von BBBank-Mitarbeitern vorgeschlagen, die auch die Spenden-Patenschaft übernehmen. Einige symbolische Spendenschecks sind bereits übergeben, weitere folgen zeitnah. 

Über BBBank Stiftung

Die BBBank Stiftung wurde von der BBBank eG im Jahr 2011 als Mitgliederstiftung errichtet, um gemeinsam Gutes zu tun. Erklärtes Ziel der Stiftung ist die Förderung gemeinnütziger Projekte mit aus Spenden und Zustiftungen erhaltenen finanziellen Mitteln.

Unter dem Stiftungs-Motto „Von Menschen. Für Menschen“ unterstützt die BBBank Stiftung seit Ihrem Bestehen Projekte und Aktionen aus den Bereichen Bildung und Erziehung, Kinder- und Jugendhilfe sowie aus dem Gesundheitswesen. Neben diesen Projekten bringt sich die Stiftung auch bei kurzfristigem Hilfebedarf ein, wie zum Beispiel im Falle der Corona-Pandemie, der Flutkatastrophe in Deutschland oder im Rahmen der Ukraine-Krise 2022.

Neben zahllosen privaten Spendern zählt die BBBank eG aus Karlsruhe zu den wichtigsten Förderern der Stiftung. Darüber hinaus verwaltet die BBBank Stiftung eine breite Vielfalt gemeinnütziger Wunschprojekte von ZustifterInnen. Das gesamte Stiftungsvermögen beträgt 4,3 Mio. Euro (Stand 01.04.2022).
Im Geschäftsjahr 2021 konnten Projektförderungen zur satzungsgemäßen Zweckerfüllung über insgesamt rund 2 Mio. Euro geleistet werden.

Die BBBank Stiftung ist beim Regierungspräsidium Karlsruhe registriert (Aktenzeichen 14-0563.1) und vom Finanzamt Karlsruhe-Stadt (Steuernummer 35022/76972) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Für jede Spende auf das Konto der Stiftung (IBAN: DE 85 6609 0800 0009 9999 90) erstellen wir gern eine individuelle Zuwendungsbestätigung.

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