Neue Maskenregelung für Bus & Bahn

Mit der neuen Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg, die ab Sonntag, den 3. April 2022 greifen wird, ändert sich die bisherige Vorgabe zum Tragen einer FFP2-Maske im ÖPNV.
Es gilt dann, dass mindestens eine medizinische Maske genutzt werden muss.
Für das bayerische Verbundgebiet, den Landkreis Lindau, bleibt hingegen die FFP2-Maskenpflicht bestehen.

Das Land Baden-Württemberg hat in seiner neuen Corona-Verordnung eine Veränderung der FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV festgelegt. So muss ab Sonntag, den 3. April mindestens eine medizinische Maske beim Benutzen von Bus und Bahn getragen werden. Die Regelung greift jedoch nicht für das gesamte bodo-Verbundgebiet. Die bayerische Coronaverordnung sieht weiterhin vor, dass im ÖPNV eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht.

Die 3G-Nachweispflicht wurde bereits zum 19. März 2022 verbundweit abgeschafft.

Die Regelungen gelten bis auf Weiteres. Erwartet werden neue Regelungen ab Anfang Mai.

Ausnahmen

  • Kinder unter 6 Jahren sind grundlegend von der Maskenpflicht ausgenommen.
  • Von der Maskenpflicht befreit sind zudem Menschen, denen aus z.B. gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Maske nicht möglich ist. Ein entsprechender Nachweis muss hier mitgeführt werden.
  • Im bayerischen Verbundgebiet (Landkreis Lindau) gilt zudem, dass Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen müssen.
  • Im Fernverkehr ist das Tragen einer medizinischen Maske bundesweit ausreichend.

Weitere Informationen auch im Web unter www.bodo.de im Bereich Serviceportal sowie auf den offiziellen Webseiten der baden-württembergischen bzw. bayerischen Landesregierungen.

facebook.com/verkehrsverbundbodo    

Fahrplan-App (für Android und iOS)              

bwtarif-Fahrplanauskunft: 0800 2982743  (Der bwtarif-KundenService ist telefonisch täglich & kostenlos rund um die Uhr erreichbar)

Über die Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH

Fahr mit. Für Dich. Für Alle.
Der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) ist der Mobilitätsdienstleister in den drei Landkreisen Bodenseekreis, Lindau und Ravensburg. Der Verkehrsverbund bietet ein einheitliches, einfaches Tarifsystem inklusive der Stadt- und Ortsverkehre sowie die Nutzung von Bus & Bahn mit einem durchgehenden Fahrschein.

www.bodo.de www.bodo-ecard.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH
Bahnhofsplatz 5
88214 Ravensburg
Telefon: +49 (751) 3614134
Telefax: +49 (751) 3614151
http://www.bodo.de

Ansprechpartner:
Anne Hackert
Marketing, Presse & Assistenz der Geschäftsführung
Telefon: +49 (751) 36141-34
E-Mail: anne.hackert@bodo.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel