Außerdem bestätigte der Medienrat Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse der REGIOCAST GmbH & Co. KG in Zusammenhang mit der Kommanditistin medien holding:nord gmbh als medienrechtlich unbedenklich.
Im streitigen Verfahren um die UKW-Übertragungskapazitäten im Versorgungsgebiet 1 (Stadtgebiet Hamburg) entschied der Medienrat zudem, keine weiteren Rechtsmittel einzulegen. Im November 2019 hatte er zwischen zwei inhaltlich starken Bewerbern auswählen müssen und dabei dem Sender FluxFM den Vorzug gegeben. Doch am 3. März 2022 bestätigte nach dem VG Hamburg auch das OVG Hamburg, dass der Antrag von FluxFM nicht hätte berücksichtigt werden dürfen: Grund hierfür war, dass der eingereichte Finanzplan nur drei statt fünf Jahre umfasste. Nach der Entscheidung des OVG Hamburg darf die Radio 97,1 MHz Hamburg GmbH die Verbreitung ihres Programms ENERGY Hamburg fortsetzen. Unabhängig von der Entscheidung der MA HSH kann FluxFM noch Rechtsmittel einlegen.
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