Land Thüringen hebt Planfeststellungsbeschluss Ortsumgehung B19 in Meinigen auf – BUND Thüringen: Erfolg auf ganzer Linie

Das Land Thüringen hat heute gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für die Ortsumgehung B19 in Meiningen angekündigt. Damit folgt der Freistaat der Aufforderung des Gerichts. Aufgrund der Menge der festgestellten Fehler kam hier, entgegen der sonstigen Rechtspraxis, ein ergänzendes Verwaltungsverfahren nicht in Betracht. Nach Kenntnis des BUND Thüringen wird damit erstmalig eine Genehmigung für ein Straßenbauprojekt des Bundesverkehrswegeplanes vollumfänglich aufgehoben.

„Mit seiner Entscheidung hat das Land Thüringen offiziell anerkannt, dass sich Straßenbaubehörden bei einem Investitionsvorhaben von mehr als 40 Millionen Euro nicht mit schlampiger und unvollständiger Planung zufriedengeben dürfen“, erklärt Robert Bednarsky, Landesvorsitzender des BUND Thüringen. „Der verkehrstechnische Bedarf für die Ortsumgehung hatte sich nach Anpassung der offiziellen Prognosen von 18.000 auf 7.000 Fahrzeugen pro Tag praktisch in Luft aufgelöst. Trotzdem hielt der Freistaat bis heute an der völlig überzogenen Planung fest.“

Bereits Anfang 2020 hatte der BUND Thüringen vertreten durch die Frankfurter Anwaltskanzlei Philipp-Gerlach und Teßmer Klage gegen die geplante Ortsumgehung B19 in Meiningen als Teil des Bundesverkehrswegeplans eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte schon zu diesem Zeitpunkt in einem Eilbeschluss wegen offensichtlicher Fehler den Beginn des Vollzugs gestoppt. Die Mängelliste des Bundesverwaltungsgerichts reichte von fehlenden Begründungen des Bedarfs für das Vorhaben, über Verstöße gegen europäisches Wasserrecht und die Belange des europäischen Artenschutzrechts bis hin zur unterbliebenen Prüfung der Nullvariante. Als besonders gravierend schätzt der Verband die unsachgemäße Erfassung der betroffenen Arten (Brutvögel und Fledermäuse) ein.

Bednarsky: „Mit seiner Aufforderung, den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben, macht das Bundesverwaltungsgericht deutlich, dass in Deutschland keine Planungen ohne die Berücksichtigung einschlägiger Rechtsnormen und eindeutiger Faktenlage durchgedrückt werden können.“

In einem Gutachten hat der BUND bereits im Oktober aufgezeigt, dass sowohl der Fernstraßenbedarfsplan (Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz vom 23.12.2016) als auch der Bundesverkehrswegeplan 2030 insgesamt die EU-rechtlichen Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung nicht erfüllen. Darüber hinaus beachteten die Pläne die Belange des Klimaschutzes nicht entsprechend dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.04.2021 und seien deshalb als unions- und verfassungsrechtswidrig einzuschätzen.

„Das Aus für die Ortsumgehung B19 setzt ein Zeichen gegen die vielen weiteren überteuerte und unnötige Projekte im Bundesverkehrswegeplan, die in keiner Weise zur Entlastung des Verkehrsgeschehens beitragen“, so Bednarsky weiter. „Auch in Meiningen hätte die von Vorhabensträger und Politik vorgegaukelte Entlastung nie eintreten können. Den Ziel- und Quellverkehr von und nach Meiningen hätte die Ortsumgehung überhaupt nicht beeinflusst, die Fahrzeuge wären auch weiterhin auf der vorhandenen Ortsdurchfahrt Helba unterwegs.“

Statt mit immer neuen Straßenbauprojekten effektiven Natur- und Klimaschutz zu verhindern, müsse die Bundesregierung, laut Verband, mit der angekündigten Überprüfung des Bundesverkehrswegeplans den Weg frei machen für einen Paradigmenwechsel in der Verkehrsplanung: „Wir brauchen nachhaltige Mobilität, umweltfreundlich, ressourceneffizient und bezahlbar. Was wir nicht mehr brauchen, sind weitere, überdimensionierte Straßen, die wertvolle Natur zerstören und zusätzlichen Verkehr anreizen.“

Hintergrund:
Der erfolgreiche Rechtsstreit wurde erst mit der großzügigen Unterstützung unserer Spender*innen und der Naturstiftung David ermöglicht, die die eingezahlte Spendensumme verdoppelte. Dafür sagen wir Danke!

Weitere Informationen:
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