Generalanwalt am EuGH hält Deutsche Umwelthilfe im Diesel-Abgasskandal für klageberechtigt

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) steht im Diesel-Abgasskandal vor einem großen Erfolg. In seinen Schlussanträgen hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) das Klagerecht von Umweltvereinigungen deutlich gestärkt (Az.: C873/19). Das Bundesumweltministerium hatte das Klagerecht im Bereich Kraftfahrzeuge in der Hochphase des Abgasskandals ausgeschlossen. Dies erweist sich jetzt als rechtswidrig. Generalanwalt Athanasios Rantos bestätigte am 3. März 2022 die DUH-Auffassung, dass eine anerkannte Umweltvereinigung gegen eine Aufsichtsbehörde klagen können muss, die Produkte genehmigt hat, die gegen Unionsrecht verstoßen. Mitgliedsstaaten müssen „einen wirksamen gerichtlichen Schutz der durch das Umweltrecht der Union garantierten Rechte“ gewährleisten. Die DUH war gegen Genehmigungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) für Pkw mit Abschalteinrichtungen vorgegangen. Der EuGH folgt in der Regel den Schlussanträgen. Die DUH rechnet bis zu den Sommerferien mit einer Entscheidung.

Diesel-Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals noch lange nicht beendet. Mit den Schlussanträgen am EuGH ist sie jedoch erneut ein großes Stück weitergekommen. Die DUH wird gestärkt aus dem Verfahren herauskommen und deutsche Gerichte müssen sich endlich intensiv mit den vom KBA erteilten Typgenehmigung für Fahrzeuge auseinandersetzen. Selbst der erste VW-Abgasskandal ist noch nicht zu Ende. VW-Kunden mit Neuwagen haben noch Ansprüche auf den sogenannten Restschadensersatz. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 21. Februar 2022 festgestellt (Az.: VIa ZR 8/21 u.a.). Klagen sind daher heute noch möglich. Dieselgate 2.0 um den Motor EA288 wartet noch auf höchstrichterliche Entscheidungen. Daimler steckt tief im Abgasskandal. Aktuell läuft am Oberlandesgericht Stuttgart eine Musterfeststellungsklage gegen Daimler. Die Inhaber von Dr. Stoll & Sauer führen die Klage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesbands (vzbv). Fiat Chrysler hat die Wohnmobil-Branche einen dicken Dieselskandal beschert, der erst am Anfang steht.

Die Chancen auf Schadensersatz sind durch die Entwicklungen am EuGH enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal.

Verwaltungsgericht sah keine Klagebefugnis der DUH

Folgt der EuGH den Schlussanträgen, wie normalerweise üblich, sind Klagen der DUH gegen das Thermofenster möglich. Die Abgasreinigung in Dieselmotoren wird unter anderem auch mit Hilfe dieser Thermofenster genannte Software temperaturabhängig gesteuert. Nur in ganz wenigen Ausnahmezeiten funktioniert dann die Abgasreinigung gesetzeskonform. Hintergrund des EuGH-Verfahrens ist die EG-Typengenehmigung für Fahrzeuge mit einem Dieselmotor der Generation Euro 5 von VW durch das dafür zuständige KBA. Die DUH erhob gegen die Genehmigung Klage beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht (VG). Das deutsche Gericht sah bei der DUH keine Klagebefugnis bei der Typgenehmigung und wollte diesen Umstand vom EuGH überprüft wissen. Die DUH vertrat in dem deutschen Verfahren die Ansicht, dass es sich beim dem Thermofenster eine verbotene Abschalteinrichtung handele. Die Software lässt bei bestimmten Außentemperaturen erhöhte Schadstoffemissionen zu. Autohersteller halten die Regulierung jedoch für notwendig, um den Motor zu schützen.

Grenzwerte unabhängig vom Stand der Technik einhalten

Doch auch hier steht die Automobilindustrie erneut vor einer Niederlage am höchsten europäischen Gericht. Der Generalanwalt machte deutlich, dass „Abschalteinrichtungen, von Ausnahmefällen abgesehen, verboten sind“. Die Notwendigkeit und damit die Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung orientiere sich nicht an dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Erteilung der EG-Typengenehmigung. Er sieht im Unionsrecht einen technikneutralen Ansatz. Automobilhersteller müssten eine Einhaltung der Grenzwerte möglich machen – unabhängig vom technischen Stand. Die Automobilhersteller haben somit einfach die technischen Vorrichtungen anzuwenden, damit diese Grenzwerte eingehalten werden. Gebe es zudem keine Notwendigkeit für eine Abschalteinrichtung, dann sei sie auch nicht zulässig. Der EuGH hatte bereits am 17. Dezember 2020 Abschaltreinrichtungen für illegal erklärt (Az.: C-693/18).

DUH: KBA steckt mit Autoindustrie unter einer Decke

"Heute ist ein guter Tag für den Rechtsstaat. Die Schlussanträge des Generalanwalts bestätigen die Rechtsauffassung der DUH, dass es Umweltvereinigungen möglich sein muss, gegen derartig illegale Bescheide des Kraftfahrtbundesamts juristisch vorgehen zu können. Nur so ist eine Kontrollmöglichkeit der Zivilgesellschaft gegen die Zulassung von giftigen Betrugsdiesel gegeben“, sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Denn Dieselgate habe es verdeutlicht: „Das Kraftfahrt-Bundesamt und die deutsche Automobilindustrie stecken unter einer Decke.“ Eine unabhängige Kontrolle des Amts und damit die Zulässigkeit der Bescheide zu den Typengenehmigungen nach dem Auffliegen des Abgasbetrugs sei mehr als zweifelhaft. Auch die Klarstellung, dass die Autohersteller verpflichtet seien, die technischen Vorrichtungen anzuwenden, damit die Stickoxid-Grenzwerte eingehalten werden, begrüßte Resch sehr. Illegale Abschalteinrichtungen, deren ‚Notwendigkeit‘ mehr als zweifelhaft sei, hätten in den Abgasreinigungssystemen nichts zu suchen. „Wenn der EuGH, wie üblich, den Schlussanträgen folgt, haben wir eine höchstrichterliche Bestätigung, dass alle betroffenen Betrugsdiesel illegal unterwegs sind und ihre Zulassung verlieren müssen, bis eine wirksame Abgasreinigung – also eine Hardwarenachrüstung – eingebaut wurde und eine entsprechende neue Typengenehmigung erlassen werden kann", so Jürgen Resch weiter in einer aktuellen Pressemitteilung der DUH vom 3. März 2022.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel