Geld beim Online-Glücksspiel verloren – Online-Casino muss Verlust erstatten

Im Online-Casino hatte ein Spieler kein Glück und verlor 3.500 Euro. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn zurückgeholt. Das Amtsgericht Essen entschied mit Urteil vom 24. Februar 2022, dass die Betreiberin des Online-Casinos den Verlust erstatten muss (Az.: 12 C 474/21). Da sie mit ihrem Angebot gegen das weitreichende Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen hat, haben sie keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld, so das Gericht.

Der Kläger hatte von seinem Wohnsitz in Deutschland aus über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen. Zwischen Mai 2019 und April 2021 verspielte er in dem Online-Casino 3.500 Euro. Dass für Online-Glücksspiele in Deutschland ein weitreichendes Verbot bestand, war ihm nicht bewusst.

Die Betreiberin des Online-Casinos verfügte zwar über eine maltesische Lizenz, nicht aber über eine deutsche Genehmigung für das Anbieten und Betreiben von Online-Glücksspielen. „Sie hätte daher ihre Online-Glücksspiele in Deutschland nicht anbieten dürfen. Da sie gegen das Verbot verstoßen hat, hat sie keinen Anspruch auf die Spieleinsätze. Wir haben darum die vollständige Erstattung des Verlusts gefordert“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Die Klage hatte Erfolg. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen. Dadurch habe sie die Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund erlangt und müsse den Verlust erstatten, entschied das Gericht.

CLLB Rechtsanwälte hat zum wiederholten Mal erreicht, dass die Betreiber von Online-Casinos die Verluste der Spieler erstatten müssen. Denn bis zum 1. Juli 2021 galt ein weitreichendes Verbot für Online-Glücksspiele in Deutschland. Gegen dieses Verbot haben die Anbieter immer wieder verstoßen. „Wegen dieses Verstoßes können die Verluste zurückverlangt werden“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2021 wurden die Voraussetzungen für Online-Glücksspiele in Deutschland zwar gelockert. „Diese Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend und wer Online-Glücksspiele in Deutschland anbieten möchte, benötigt dafür nach wie vor eine entsprechende Lizenz“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

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Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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