Die Corona-Pandemie hat sichtbar gemacht, wie weit wir von Geschlechtergerechtigkeit, insbesondere in Hinblick auf die Verteilung von Sorgearbeit, entfernt sind. Frauen übernehmen im Vergleich zu Männern im Schnitt mehr als doppelt so viel unbezahlte Sorgearbeit. Leben Kinder im Haushalt, steigt der Gender Care Gap sogar auf über 80 Prozent. Dafür erfahren Frauen massive Nachteile bei ihren beruflichen Chancen und der eigenen sozialen Sicherung, die sich umso härter bei Alleinerziehenden auswirken und sie in prekäre wirtschaftliche Verhältnisse bringen. „Das ist ein struktureller Missstand, der nicht erst seit der Pandemie besteht und der mit dem Gleichstellungsgebot aus Art. 3 Abs. 2 S. 2 des Grundgesetzes unvereinbar ist. Durch Überalterung und gesetzliche Anreize, den Schwerpunkt der Sorgearbeit weiter auf den privaten Lebensbereich Pflegebedürftiger zu legen, wird sich das Problem in den kommenden Jahrzehnten weiter zuspitzen.“, kritisiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunes e.V. (djb) Professorin Dr. Maria Wersig. Der djb fordert die Bundesregierung auf, den Gender Care Gap ernst zu nehmen und mit gezielten, gesetzlichen Maßnahmen anzugehen.
„Die Bundesregierung sollte die Umsetzungspflicht für die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie bis zum 2. August 2022 dazu nutzen, rechtliche Regelungen für eine geschlechtergerechte Verteilung der Sorgearbeit zu stärken. Dazu gehören die Einführung eines zweiwöchigen ‚Vaterschaftsurlaubs‘ bzw. Urlaubs des zweiten Elternteils nach der Geburt, die Stärkung des Kündigungsschutzes nach der Eltern- oder Pflegezeit sowie die im Koalitionsvertrag angekündigte Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld“, so die Vorsitzende der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich im djb Professorin Dr. Cara Röhner.
Darüber hinaus braucht es mehr Flexibilität von Eltern und pflegenden Angehörigen im Arbeitsrecht. Aktuelle Zahlen zeigen, dass während der Pandemie mehr Frauen ihre Arbeitszeit reduzieren als Männer. Dadurch wird erneut sichtbar, dass die Anpassung an soziale Krisensituationen im Großen und im Kleinen mehrheitlich von Frauen getragen wird, ohne dass ein sozialer Ausgleich für diese Leistung stattfindet. „Gegen den Rollback und für eine gerechte Verteilung der Sorgearbeit brauchen wir rechtliche Regelungen, die Vereinbarkeit für Frauen ermöglichen und Anreize für Männer setzen, mehr Sorge- und Pflegeverantwortung zu übernehmen. Dazu gehört ein Rechtsanspruch auf Homeoffice und Arbeitszeitsouveränität.“, so Professorin Dr. Heide Pfarr, Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht im djb.
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