Mit 80 686 tätigen Personen sind im bayerischen Ausbaugewerbe Ende Dezember auch mehr Beschäftigte im Einsatz als in der ersten Hälfte des Berichtsjahres 2021. Für die im vierten Quartal 2021 vom Personalstamm im Ausbaugewerbe insgesamt 23,8 Millionen geleisteten Arbeitsstunden werden Entgelte in Summe von 819,2 Millionen Euro gezahlt.
Das Expertenteam im Bayerischen Landesamt für Statistik zeigt weiter auf, dass damit rein rechnerisch je Ausbaugewerbe-Betrieb im Freistaat ein ausbaugewerblicher Umsatz im Mittel von 2,1 Millionen Euro im vierten Quartal vorliegt.
Für die drei vorausgehenden Vierteljahre in 2021 beziffert sich der Vergleichswert mit 1,1 Millionen Euro im ersten Quartal, mit 1,4 Millionen Euro im zweiten Quartal und mit 1,6 Millionen Euro im dritten Quartal deutlich niedriger.
80 686 Beschäftigte, 23,8 Millionen Arbeitsstunden, 819,2 Millionen Euro Entgelte
In den ausbaugewerblichen Betrieben von rechtlichen Einheiten mit 20 oder mehr tätigen Personen und Sitz in Bayern Ende Dezember 2021 sind mit 80 686 Beschäftigen auch mehr Menschen im Wirtschaftssektor beschäftigt als in der ersten Hälfte des Berichtsjahres 2021. Einzig Ende des dritten Quartals liegt die Beschäftigung mit 81 504 tätigen Personen etwas höher. Der aktuelle Personalstamm im Ausbaugewerbe erbringt im vierten Quartal 2021 ein Arbeitspensum von insgesamt 23,8 Millionen Arbeitsstunden und erhält dafür Entgelte in Summe von 819,2 Millionen Euro.
Differenziert nach der örtlichen Ansiedlung der in die Berichterstattung einbezogenen ausbaugewerblichen Betriebe und auf Ebene der Regierungsbezirke betrachtet, ergibt sich erneut für Oberbayern der mit Abstand größte Umsatzanteil mit 1,38 Milliarden Euro beziehungsweise 35,6 Prozent bei zusammen 593 Betrieben. Für die anderen sechs Regierungsbezirke im Freistaat errechnen sich entsprechende aktuelle Umsatzanteile zwischen 8,0 Prozent für Unterfranken und 14,5 Prozent für Niederbayern. Der durchschnittliche Umsatz je Betrieb beziffert sich mit 2,6 Millionen Euro für die niederbayerischen Wirtschaftseinheiten am höchsten.
Hinweis:
Die Berichterstattung basiert auf den Ergebnissen der vierteljährlichen Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträ-gern. Im Rahmen dieser Quartalserhebung werden ab Berichtsjahr 2021 wieder die ausbaugewerblichen Betriebe von rechtlichen Einheiten mit 20 oder mehr tätigen Personen befragt (von Berichtsjahr 2018 bis einschl. Berichtsjahr 2020 lag die Berichtskreisuntergrenze bei 23 oder mehr tätigen Personen).
Ausführliche Ergebnisse bis auf Kreisebene enthält der voraussichtlich Anfang Kalenderwoche 12/2022 erscheinende Statisti-sche Bericht „Bauhauptgewerbe in Bayern im Januar 2022“ (Bestellnummer: E2200C 202201)“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).
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