„Die EU-Kommission wagt mit dem Data Act den großen Wurf: Die neuen Regeln zum Datenteilen eröffnen neue Perspektiven für die digitale Daseinsvorsorge – zum Beispiel bei der Energiewende, da Hersteller von Produkten als Dateninhaber künftig die Daten mit kommunalen Anwendern teilen müssen.
Wenn Stadtwerke und kommunale Energieversorger etwa vorbehaltlos auf die Daten der Sensoren ihrer Windkraft-Anlagen zugreifen können, könnten sie diese zur Optimierung der internen Prozesse oder für vorausschauende Wartungsarbeiten nutzen. Das würde zu mehr Kosteneffizienz führen. Auch weitere Innovationen und neue Anwendung in der digitalen Daseinsvorsorge sind möglich, z. B. durch Kooperationen mit Startups und Partnern aus dem Mittelstand, die ebenfalls gestärkt werden.
So könnte der Data Act der digitalen Daseinsvorsorge und der Energiewende neuen Schub geben: vorausgesetzt, die EU hält ihren Kurs auf faire Wettbewerbsbedingungen in der Datenökonomie und eröffnet diese Chance sowohl dem privaten als auch kommunalen Mittelstand.“
Hintergrund zu Data Act und kommunalen Unternehmen:
- Die Verordnung soll den Zugang zu und die Nutzung von Daten vernetzter Geräte verbessern. Konkret will die Kommission die Rechte der Nutzer von Produkten mit Sensorik stärken. Neben Endverbrauchern (Bsp.: Waschmaschine, Auto) profitieren auch die Nutzer von Industrieanlagen, z.B. Stadtwerke als Nutzer von Windkraft- oder Photovoltaik-Anlagen. Voraussetzung ist nur, dass der Nutzer durch die Verwendung des Produkts oder der damit zusammenhängenden Dienstleistung Daten generiert. Künftig sollen Nutzer diese Daten kostenfrei vom Dateninhaber anfordern können. Sie können die Daten selbst nutzen oder Dritte damit beauftragen. Zudem sollen Verträge über Datenzugang und Datennutzung künftig dem Grundsatz nach fair ausgestaltet werden. Unfaire Klauseln wären ungültig.
- Kommunale Unternehmen könnten die Daten von gekauften, gemieteten und geleasten Anlagen nutzen, um z.B. selbst die Wartung durchzuführen, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln oder Prozesse zu optimieren. Denkbar wäre auch, die Daten von Haushaltsgeräten anzufragen und sie – mit Zustimmung der Kunden – für neue Endkunden-Dienste zu nutzen.
- Nächste Schritte: Nun positionieren sich die Mitgliedsstaaten im Ministerrat sowie das EU-Parlament zum Vorschlag der Kommission, um dann eine Einigung zum Data Act im anschließenden Trilogverfahren erzielen. EU-Verordnungen sind sofort gültig. Sie müssen von den Mitgliedstaaten nicht in nationales Recht umgesetzt werden.
- Weiterführende Informationen: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_22_1113
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 283.000 Beschäftigten wurden 2019 Umsatzerlöse von 123 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 13 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Gas 67 Prozent, Trinkwasser 91 Prozent, Wärme 79 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 203 Unternehmen investieren pro Jahr über 700 Millionen Euro. Beim Breitbandausbau setzen 92 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude. Wir halten Deutschland am Laufen – klimaneutral, leistungsstark, lebenswert. Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge. Unsere Positionen: 2030plus.vku.de
Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)
Invalidenstr. 91
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 58580-0
Telefax: +49 (30) 58580-100
http://www.vku.de
Referentin Kommunikation und Public Affairs
Telefon: +49 (30) 58580-225
E-Mail: kammer@vku.de
Manager Public Affairs und stellv. Abteilungsleiter
Telefon: +49 (30) 58580-208
Fax: +49 (30) 58580-107
E-Mail: sewohl@vku.de