„Wir begrüßen die Entscheidung des Landegerichts Frankfurt. Auch nach unserer Auffassung ist es rechtlich nicht zulässig, von Neukunden höhere Preise in der Grund- oder Ersatzversorgung zu verlangen als von Bestandskunden. Es scheint, als wollten Grundversorger hier wechselwillige Kunden bestrafen, wenn diese nach einem Fehlverhalten ihres Energieversorgers in die Grundversorgung zurückkehren müssen.
In einem liberalisierten Energiemarkt nehmen wechselwillige Kunden ihre Rechte und Einsparmöglichkeiten in Anspruch. Das trägt insgesamt zum Wettbewerb und damit zu niedrigeren Preisen bei. Die erheblichen Preiserhöhungen für Neukunden wirken abschreckend und können vom Wechsel des Anbieters abhalten. Ein solcher Eingriff in den Wettbewerb ist nicht im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher.“
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.
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