Dazu erklärt die stellvertretende Leiterin der Gedenkstätte Sachsenhausen Astrid Ley: „Der jetzt vorliegende Beschlussentwurf missachtet die massive internationale Kritik gegen eine Ehrung Gisela Gneists und stellt einen neuerlichen Affront gegen KZ-Überlebende und deren Angehörige dar. Sollte der Vorschlag in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am kommenden Montag eine Mehrheit finden, wird nicht nur das Verhältnis zur Gedenkstätte Sachsenhausen und zum Internationalen Sachsenhausen Komitee (ISK) nachhaltig beschädigt werden, sondern auch der internationale Ruf der Stadt Oranienburg.“
Trotz ihres konfrontativen Wirkens als Vorsitzende des Speziallager-Opferverbandes halten die den Beschlussvorschlag tragenden Fraktionen an der Absicht fest, Gisela Gneist durch eine Straßenbenennung zu ehren. Die Gedenkstättenstiftung lehnt dies gemeinsam mit dem ISK und vielen anderen Stimmen, die sich seit dem ursprünglichen Beschluss im Juni 2020 aus dem In- und Ausland zu Wort gemeldet haben, ab. Im Zentrum der Kritik stehen dabei die zahlreichen Kontakte, die Gisela Gneist zu rechtsextremen Kreisen gepflegt hat und die in einem Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin dokumentiert sind.
Ebenso hält die Gedenkstättenstiftung daran fest, dass auf dem Gelände eines ehemaligen KZ-Außenkommandos, wo Hunderte von meist jugendlichen KZ-Häftlingen in einem Ballonwerk der Firma Zeppelin Zwangsarbeit leisten mussten, die Benennung einer Straße nach einer Inhaftierten des sowjetischen Speziallagers aus erinnerungskulturellen Gründen falsch ist. Wo eine differenzierende Betrachtung von historischen Ursachen und Kontexten erforderlich ist, leistet dies einer ahistorischen Gleichsetzung beider Lagerphasen Vorschub, die im Widerspruch zu den Grundsätzen der deutschen Erinnerungskultur steht.
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