DEHOGA-Umfrage: Regelchaos und dramatische Umsatzeinbrüche im Gastgewerbe

Im Vorfeld der Beratungen der Länderchefinnen und -chefs hat der DEHOGA Hessen angesichts der flächendeckenden Einführung von „2G-Plus“ in der Gastronomie eine Blitzumfrage unter den betroffenen Unternehmen durchgeführt. Fazit: Regelchaos, schwere Umsatzeinbrüche, Konflikte und Unverständnis.

In der ersten Januarhälfte vermelden die Betriebe wachsende Umsatzverluste von 56 Prozent im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019. Besonders hart betroffen sind Clubs und Diskotheken (-93,2%), Eventcatering (-77,0%) Betriebsrestaurants (-61,9%) und vor allem auch Stadt- und Tagungshotels (-58,6%). 57,9 Prozent der Unternehmer sehen gar ihre Existenz bedroht.

Fast die Hälfte der Umfrageteilnehmer (48,6%) haben für Januar Kurzarbeit angezeigt. Das sind doppelt so viele wie noch im November 2021. Das große Problem: „Wenn die Bundesregierung jetzt nicht schnell handelt, werden alle bisherigen Bemühungen zum Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen zunichte gemacht.“, sagt Julius Wagner, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Hessen.

Die Bundesregierung habe trotz mehrfacher Appelle und sogar Zusagen im November 2021 weder die 100prozentige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit umgesetzt noch die für viele hessische Betriebe nun Ende Februar erreichte Kug-Gesamtbezugsdauer an die Dauer der Einschränkungen angepasst hat.

Besondere Verärgerung herrscht über das Regel-Chaos bei 2G Plus.

Die Zugangsregelungen in die Gastronomie seien nicht verständlich und kompliziert umsetzbar. Unterschiedliche Ausnahmen von der Testpflicht sowie technische Unzulänglichkeiten bei den verschiedenen App-Lösungen erschwerten die Zugangskontrollen und sorgten für große Verwirrung bei Gästen und Betrieben

Wagner: „Diese Regelungen treffen dann zeitgleich auf die mehr oder weniger stillschweigend und ohne Ankündigung durch das RKI getroffene Entscheidung, die Geltungsdauer des Genesenenstatus von 180 auf 90 Tage zu reduzieren. Das ist schwer zu erklären.“ Des Weiteren würde durch das Paul-Ehrlich-Institut zum gleichen Zeitpunkt erklärt, dass eine Impfung mit dem Vakzin von Janssen „Johnson & Johnson“ nicht mehr wie bisher zwei Impfungen mit einem anderen Impfstoff gleichkomme, sondern nur noch einer.

83 Prozent der Unternehmen des Gastgewerbes könnten den Gästerückgang auf die Einführung von 2G-Plus konkret zurückführen. Mit den komplizierten Zugangsregelungen, die die Mehrheit der Gäste überhaupt nicht kennen würden, stiegen die Konflikte zwischen diesen, den Gastgebern und den Servicemitarbeitern, die all dies kontrollieren sollen: fast 50 Prozent der Gastronomen berichteten von immer aggressiveren Ansprachen.

In diesem Kontext stünde insbesondere die mittlerweile nicht mehr ausreichende Kompensation der wirtschaftlichen Schäden der Betreiber durch die Überbrückungshilfe IV mit ihren reduzierten Erstattungsbeiträgen und einem unzureichenden Eigenkapitalzuschuss.

„Die Bundesregierung muss längst handeln. Ein weiteres Zögern in dieser Lage ist vollkommen unverständlich.“, so Wagner, der darauf hofft, dass bei den anstehenden Bund-Länder-Beratungen am 24. Januar 2022 auch darüber lösungsorientiert gesprochen wird.

„Wir brauchen zudem Regelungen, die in der Praxis umsetzbar sind und die die Menschen verstehen.“ Frust und Vertrauensverlust in das Krisenmanagement seien in der Branche so groß wie nie.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Str. 6
65185 Wiesbaden
Telefon: +49 (611) 992010
Telefax: +49 (611) 9920122
http://www.dehoga-hessen.de

Ansprechpartner:
Julius Wagner
Hauptgeschäftsführer
Telefon: +49 (721) 99201-15
Fax: +49 (611) 99201-22
E-Mail: wagner@dehoga-hessen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel