Online-Casino muss Verlust in Höhe von 28.500 Euro erstatten

CLLB Rechtsanwälte hat für einen Spieler seine Verluste im Online-Casino zurückgeholt. Das Landgericht Verden hat mit Urteil vom 22. Dezember 2021 entschieden, dass die Titanium Brace Marketing Ltd. als Anbieterin des Online-Glücksspiels den Verlust vollständig ersetzen muss – rund 28.500 Euro (Az.: 7 O 170/21).

Für Glücksspiele im Internet galt in Deutschland bis Juli 2021 ein weitreichendes Verbot. Viele Anbieter von Online-Glücksspielen haben sich von diesem Verbot jedoch nicht abschrecken lassen und haben ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Mit ihrem Angebot haben sie damit gegen das im Glücksspielstaatsvertrag festgelegte Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen. Sie haben daher keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld der Spieler und müssen die Verluste erstatten“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

So war es auch in dem Fall vor dem LG Verden. Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte zwischen Juni 2018 und Mai 2021 über die deutschsprachige Internetdomain drueckglueck.com von seiner Wohnung in Deutschland aus an Online-Glücksspielen teilgenommen. Im Laufe der Zeit summierten sich seine Verluste auf knapp 28.500 Euro. Das Geld forderte er von der Anbieterin der Glücksspiele, der beklagten Titanium Brace Marketing Ltd., zurück.

Die Klage hatte Erfolg. Das Angebot von Online-Glücksspielen war in diesem Zeitraum nach §4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen. Die Spieleinsätze seien daher ohne rechtliche Grundlage erfolgt und der Kläger habe Anspruch auf die Erstattung seiner Verluste, stellte das LG Verden fest.

Das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland wurde zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. „Die Lockerungen gelten jedoch nicht rückwirkend. Spieler haben daher nach wie vor gute Möglichkeiten, ihre Verluste zurückzuverlangen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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