Unser Mandant, von Beruf Mechaniker-Meister, erkrankte im Jahr 2019 an einer psychischen Störung und war zunächst arbeitsunfähig krankgeschrieben. Er beantragte daraufhin Leistungen bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, der Stuttgarter Lebensversicherung. Umso betroffener war er, als die Stuttgarter Lebensversicherung nicht nur die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigerte, sondern dies auch noch mit dem vorgeblich fehlenden Eintritt des Versicherungsfalls begründete.
Klage gegen die Stuttgarter Lebensversicherung
Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht München eingeleitet.
Vergleich mit der Stuttgarter Lebensversicherung
In der mündlichen Verhandlung unterbreitete der Richter einen Vergleichsvorschlag, den die Stuttgarter Lebensversicherung zuerst ablehnte. Daraufhin wurde im Rahmen der Beweisaufnahme der Kläger und ein Zeuge angehört. Nachdem das Gericht der Versicherung klarmachte, dass nun ein Gutachten zur Berufsunfähigkeit eingeholt werden würde, einigten sich die Parteien auf eine Einmalzahlung in Höhe von € 45.000,-, was knapp 50 % des im Raum stehenden Anspruchs unseres Mandanten entsprach.
„Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat. Für unseren Mandanten war es vor allem wichtig, schnell eine Einigung zu erzielen, damit er sich voll auf seine Gesundung konzentrieren kann“, freut sich Rechtsanwalt Luber, LL.M., M.A..
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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