Die Bundesapothekerkammer hat ein Curriculum mit zwölf Fortbildungsstunden zu jeweils 45 Minuten festgelegt. Die theoretische Fortbildung umfasst sechs Stunden: zwei Module zu jeweils zwei Fortbildungsstunden, sowie zwei Fortbildungseinheiten im Selbststudium. Die ebenfalls von einem Arzt oder einer Ärztin geleitete praktische Fortbildung dauert vier Fortbildungsstunden.
Auch in der Ersten Hilfe bei Impfreaktionen müssen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen werden: Impfende Apothekerinnen und Apotheker müssen selbst Ersthelfer sein. Sollten sie diese Qualifikation nicht haben, müssen sie zusätzlich eine zweistündige Fortbildung absolvieren.
Benkert: „Die Schulung der Apothekerinnen und Apotheker ist die wichtigste Voraussetzung für die Impfungen in Apotheken. Andere Aspekte müssen noch geklärt werden, zum Beispiel das Meldeverfahren für die Impfungen an das RKI und der Bezug der Impfstoffe, die in Apotheken verimpft werden können. Daran arbeiten wir mit Hochdruck.“
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