Dittrich sagt weiter: „Ich bin froh, dass wir ein effizientes und reibungsloses Verfahren für die Abwicklung der Rückerstattung gefunden haben. Die Apotheken haben ihre noch vorhandenen Lagerbestände an Grippeimpfstoffen aus der Vorsaison dem Nacht- und Notdienstfonds gemeldet, der die Kosten jetzt ausgleicht.“ Der DAV hatte sich zuvor mit aller Konsequenz beim Bundesministerium für Gesundheit für eine solche Lösung eingesetzt. Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) des DAV, der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für diese Sonderaufgabe im Oktober 2021 beliehen wurde, will in der kommenden Woche mehr als 7 Millionen Euro für rund 650.000 nicht verimpfte Grippeimpfstoffdosen der Vorsaison 2020/2021 an mehr als 7.500 öffentliche Apotheken und Krankenhausapotheken auszahlen. Der durchschnittliche Erstattungsbetrag pro öffentlicher Apotheke beträgt mehr als 900 Euro. Der NNF bekommt die Mittel vom Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) erstattet.
Mehr Informationen unter www.abda.de und www.dav-notdienstfonds.de
ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Heidestraße 7
10557 Berlin
Telefon: +49 (30) 40004-134
Telefax: +49 (30) 40004-133
http://www.abda.de
Referent Wirtschaftspresse
Telefon: +49 (30) 40004-137
E-Mail: c.splett@abda.de
Pressesprecher
Telefon: +49 (170) 3383851
E-Mail: r.kern@abda.de