Geld zurück für Ticket-Gutscheine

Wegen der Pandemie wurden viele Veranstaltungen abgesagt. Statt den Ticketpreis erstattet zu bekommen, mussten Kunden jedoch mit Gutscheinen vorliebnehmen, da die Bundesregierung die sogenannte Gutscheinlösung eingeführt hatte. Doch ab 1. Januar 2022 kann man sich die Gutscheine nun auszahlen lassen. Nach Auskunft der ARAG Experten gilt der Rückzahlungsanspruch grundsätzlich drei Jahre lang. Die Regelung betrifft nur Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft worden sind. Der Veranstaltungstermin ist für die Rückzahlung hingegen nicht relevant. Die ARAG Experten raten Betroffenen, die Ansprüche schriftlich beim Veranstalter geltend zu machen.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel