1. Bis zu 9.000 Euro Umweltbonus bei Kauf und Zulassung
Mit dem Umweltbonus gibt es für die Anschaffung eines E-Autos bis zu 6.000 Euro. Diese Kaufprämie wird jeweils zur Hälfte vom Bund und vom jeweiligen Hersteller übernommen. Welche Fahrzeuge förderfähig sind, fasst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen in einer Liste zusammen. Der staatliche Anteil am Umweltbonus von bis zu 3.000 Euro wird außerdem als Innovationsprämie verdoppelt. Diese Prämie wurde bis zum 31.12.2022 verlängert. Die genaue Höhe der Förderung hängt vom Nettolistenpreis des Fahrzeugs, also dem niedrigsten Listenpreis des Basismodells ohne Sonderausstattung und ohne Mehrwertsteuer, ab. So gibt es ab einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro insgesamt 7.500 Euro Förderung, wovon 5.000 Euro vom Bund und 2.500 Euro vom Hersteller stammen. Übersteigt dieser allerdings 60.000 Euro gibt es keine Förderung mehr.
2. THG-Quote bringt jährlich bis zu 300 Euro extra
Ab 2022 wird das Engagement von E-Mobilisten für den Klimaschutz vom Gesetzgeber anerkannt: Erstmalig können sich private E-Auto-Besitzer ihre CO2-Ersparnis zertifizieren lassen und gewinnbringend an Mineralölunternehmen weiterverkaufen, die eine bestimmte Treibhausgas-Minderungsquote (THG) erreichen müssen. Da der Verkauf einzelner Quotenscheine zu aufwendig wäre, übernehmen inzwischen verschiedene Anbieter diesen Zwischenschritt und bündeln die Quoten. Der Erlös ist marktabhängig und regelt sich über die Nachfrage der Mineralölunternehmen – tendenziell steigend. Besitzende eines Stromers können so je nach Anbieter einmal jährlich rund 250 Euro bis 300 Euro zusätzlich verdienen.
3. Acht Jahre keine Kfz-Steuer
E-Auto-Besitzende profitieren von einer Steuerbefreiung für maximal zehn Jahre, noch bis zum 31. Dezember 2030. Reine E-Autos, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden, sind dabei vollständig von der Kfz-Steuer befreit. Für die verbleibenden acht Jahre ergibt sich im Vergleich zum Verbrenner somit eine ordentliche Ersparnis.
4. Kommunale Förderungen berücksichtigen
Nicht nur der Bund, auch die Kommunen sind mitunter sehr aktiv, wenn es um die Förderung von E-Mobilität geht. Um passende Fördermöglichkeiten in der eigenen Region zu finden, die sich auch an Privatpersonen richten, lohnt ein Blick in die Förderdatenbank des Wirtschaftsministeriums. Daneben gibt es noch weitere Datenbanken, die alle kommunalen Förderprogramme und deren Anforderungen übersichtlich listen.
5. Wallbox-Förderung beobachten
Gefördert wir ebenso der Erwerb und die Installation einer neuen privaten Ladestation, die über eine Ladeleistung von maximal 11 Kilowatt verfügt und mit Strom aus erneuerbaren Quellen gespeist wird. Weitere Voraussetzung für die Wallbox-Förderung: Es muss sich um eine intelligent steuerbare Ladestation handeln, die die Leistung und die Ladezeit an die örtlichen Gegebenheiten dynamisch anpasst. Zuletzt zählte die Liste der förderfähigen Exemplare über 100 Ladestationen verschiedener Hersteller, bezuschusst mit je 900 Euro. Da die Fördertöpfe für 2021 leer sind, können jetzt im Dezember keine Anträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mehr gestellt werden. Allerdings ist davon auszugehen, dass künftig wieder Ladestationen an Wohngebäuden gefördert werden. Hier lohnt es sich, die Lage zu beobachten. Wichtig: In der Vergangenheit mussten die Anträge bei der KfW gestellt werden, bevor die Ladestation bestellt wurde.
Weiterführende Informationen
>> Umweltbonus für Elektroautos
>> Ständig aktualisierte Informationen zur Wallbox-Förderung
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