Die Umfrage ergab, dass auch der dritte Adventssamstag sowohl in Bezug auf Umsatz als auch in Bezug auf die Kundenfrequenz von mehr als der Hälfte der Händlerinnen und Händler als mangelhaft oder ungenügend bezeichnet wurde.
Im Vergleich zu den ersten beiden Adventssamstagen, die ebenfalls schon enttäuschend verliefen, schnitt der dritte Adventssamstag in der Bewertung der Händler noch einmal schlechter ab. Im Vergleich mit dem ersten Adventssamstag gab es für die Händlerinnen und Händler ein durchschnittliches zusätzliches Umsatzminus von 12%, im Vergleich zum zweiten Adventssamstag betrugt das Umsatzminus im Schnitt 7%.
Mit einer Steigerung von Kundenfrequenz und Umsatz am vierten Adventswochenende rechnen nur die aller wenigsten Händlerinnen und Händler. Das Gegenteil ist der Fall. Mehr als die Hälfte der Befragten gab sogar an, mit einem erneuten Rückgang zu rechnen.
„Neben der 2G-Regel an sich führen die Einlasskontrollen immer wieder zu Unmut bei Kundinnen und Kunden. So berichten viele Händler von Unverständnis in der Kundschaft über die Kontrolle der Ausweispapiere. Während Händlerinnen und Händler nicht einmal die Personalien eines Ladendiebes feststellen dürfen, muss nun jeder einzelne Kunde genau überprüft werden. Zum einen stimmt hier die Verhältnismäßigkeit nicht, und zum anderen ist eine solche Kontrolle eine staatliche Aufgabe, die von dafür ausgebildeten Personen übernommen werden muss, nicht vom Handel. Zusätzlich führen diese Kontrollen zu Schlangenbildungen und erheblichen zusätzlichen finanziellen und organisatorischen Problemen bei den Betroffenen Händlern. Um diese Probleme zu entzerren, muss die Landesregierung dringend handeln und dem Handel Nachweiskontrollen auf der Fläche, also bei Verkaufsgesprächen oder an der Kasse, ermöglichen“, ergänzte Hagmann.
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