„Insbesondere Eltern, die für ihre Kinder ein geeignetes Gerät kaufen möchten, können sich hier vorab informieren, ob Hersteller bei ihren Produkten auch Aspekte des Strahlenschutzes berücksichtigen“, sagt Inge Paulini, Präsidentin des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS). Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand schützen die festgelegten Grenzwerte vor gesundheitlichen Auswirkungen. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche.
Mit einfachen Maßnahmen, über die das BfS auf seinen Internetseiten informiert, lässt sich die persönliche Strahlenbelastung bei der Mobilfunknutzung zusätzlich minimieren. Hier setzt auch die SAR-Werte-Liste an: „Eine Abfrage über die Suchfunktion lässt einen schnell wissen, ob ein Modell strahlungsarm ist oder nicht“, sagt Paulini.
Grünes Symbol als Entscheidungshilfe
Mobile Endgeräte nutzen für die Übertragung von Informationen hochfrequente elektromagnetische Felder. Beim Telefonieren wird ein Teil der Energie dieser Felder vom Körpergewebe aufgenommen und dabei lokal in Wärme umgewandelt. Etwa im Kopf, wenn ein Mobiltelefon zum Telefonieren ans Ohr gehalten wird.
Um gesundheitlich relevante Wirkungen der elektromagnetischen Felder auszuschließen, soll die beim Betrieb auftretende Energieaufnahme im Körper festgelegte Höchstwerte nicht übersteigen. Als Maß dient die sogenannte Spezifische Absorptionsrate (SAR). Sie wird in Watt pro Kilogramm angegeben. Nach internationalen Richtlinien soll die spezifische Absorptionsrate auf maximal 2 Watt pro Kilogramm begrenzt werden. Alle im Handel befindlichen Modelle unterschreiten diesen SAR-Wert laut Herstellerangaben.
Noch strengere Anforderungen muss ein Smartphone einhalten, wenn es das staatliche Umweltzeichen „Blauer Engel“ trägt. Dann darf die spezifische Absorptionsrate des Geräts beim Telefonieren am Kopf nicht größer als 0,5 Watt pro Kilogramm sein. In der SAR-Werte-Liste des BfS sind solche Mobiltelefone mit einem grünen Symbol gekennzeichnet.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Das BfS informiert die Bevölkerung und berät die Bundesregierung in allen Fragen des Strahlenschutzes. Die über 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewerten Strahlenrisiken, überwachen die Umweltradioaktivität, unterstützen aktiv im radiologischen Notfallschutz und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, darunter im medizinischen und beruflichen Strahlenschutz. Ultraviolette Strahlung und strahlenrelevante Aspekte der Digitalisierung und Energiewende sind weitere Arbeitsfelder. Als wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde betreibt das BfS Forschung und ist mit nationalen und internationalen Fachleuten vernetzt. Weitere Informationen unter www.bfs.de
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